Rückfestsetzung / Sicherheitsleistung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ali71
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#1

30.10.2009, 10:02

Hallo ihr Lieben,

ich mal wieder ...

Also in der I. Instanz ist ein Urteil zuungunsten unseres Mandanten ergangen. Es erging ein KFB gegen unseren Mandanten, auf den dieser auch gezahlt hat, nachdem die Gegenseite Sicherheit geleistet hat.

Wir haben für unseren Mandanten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. In der Berufungsinstanz ist nun ein Vergleich geschlossen worden, in welchem die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden.

So ... was muss ich nun machen??? Eine Rückfestsetzungsantrag (hiermit beantragen wir die Rückfestzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom ... in Höhe von ... €. Als Anlage die Zahungsmittelung der Gegenseite und entwerteten KFB der I. Instanz). Oder muss ich die Kosten expliziet noch aufführen? Was passiert denn mit der von der Gegenseite geleisteten Sicherheit???

DANKE!
Ali
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LuzZi
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#2

30.10.2009, 10:09

Ich beantrage ich solchen Fällen einfach die Rückfestsetzung und das wars.
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Ali71
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#3

30.10.2009, 10:24

Danke LuzZi :-) Und wie machst du das? Wie einen normalen KFB oder schreibst du "einfach", dass die Rückfestsetzung beantragt wird? Und was ist dann mit der Sicherheitsleistung der Gegenseite?
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LuzZi
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#4

30.10.2009, 10:44

Moment, ich kopier mal meinen Text aus dem Rückfestsetzungsantrag von dieser Woche ;)
beantrage ich unter Bezug auf den Vergleich des ... vom ... Rückfestsetzung des mit Kostenfestsetzungsbeschluss des ... vom ... von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Betrages in Höhe von ... nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem Tage des Eingangs dieses Antrages bei Gericht.
Was mit der Sicherheitsleistung ist weiß ich nicht, keine Ahnung, ob ihr die euch auszahlen lassen könnt.
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Jule69
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#5

10.12.2009, 12:30

wäre es nicht einfacher sich einfach die sicherheit der gegenseite zu ziehen? weil genau deswegen ist die doch hinterlegt worden.

ich habe noch eine andere frage: ich habe einen ähnlich gelagerten fall, nur ist bei uns in der ersten instanz kein kfb ergangen, weil der mandant so clever war vor erlass des kfbs die kosten zu zahlen (damals wurde er noch nicht von uns vertreten *g) jetzt habe ich genau dasselbe problem, aber da kann ich ja nicht rückfestsetzen lassen oder? weil ich ja kein kfb in der ersten instanz habe...
Ali71
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#6

10.12.2009, 14:20

Hallo Jule,

wenn ich jetzt nicht ganz ein Brett vor dem Kopf habe ... verstehe ich das richtig, dass ihr die I. Instanz verloren und die II. Instanz gewonnen habt? Was steht denn dann in dem Urteil? Da müsste doch dann drin stehen, wer die Kosten zu tragen hat und dann könntest du doch eine KFB für die I. und die II. Instanz in einem beantragen ...

LG
Ali
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Jule69
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#7

10.12.2009, 14:25

die kosten in der zweiten instanz wurden gegen einander aufgehoben. daher das problem und in der ersten instanz ist kein kfb gegen uns ergangen da mandant vorher bezahlt hat
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