DAV-Abkommen im Jahr 2009?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Soenny
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#11

10.12.2009, 09:33

Ach was ;) Liegt sicher nur daran, daß du das eben noch nicht oft gemacht hast und dafür gibt es doch das Forum, daß man sich gegenseitig hilft :wink1
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#12

10.12.2009, 09:36

Genau, sehe ich auch so wie JSanny ... ebenso gibt es eben Dinge, die einem besser liegen oder nicht ... aber dumm bist du deswegen doch niciht!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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carrot
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#13

10.12.2009, 10:17

Ich würde sogar versuchen eine 1,8 zu bekommen, da hier Personen- und Sachschaden vorliegt. Die ein oder andere Versicherung zahlt das.
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#14

10.12.2009, 11:18

Mal zum DAV Abkommen, das gibt es nicht mehr...aber einige Versicherungen "halten" sich noch dran...eine 1,8 wird zB. meistens bei der DEVK, VHV, VGH, HDI und Allianz gezahlt. Die HUK zahlt oft eine 1,5. Die R+V ist meines Wissens nach nicht dabei bzw. hält sich nicht mehr dran....aber ich würde auf jedenfalls eine 1,8 ansetzen....wenn sies nicht zahlen, kann man ja immer noch auf eine 1,5 "runterhandeln"
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#15

10.12.2009, 11:30

JSanny hat geschrieben:Zu den Abrechnungsgrundsätzen siehe:

http://www.ra-info.de/rcberechnungen/tb ... aetze.aspx
Siehe Link :)
Zuletzt geändert von Soenny am 14.12.2009, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
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#16

12.12.2009, 13:54

Ich rufe die Versicherungen immer an und frage nach, ob sie nach den alten Regelungen des DAV-Abkommens abrechnen oder nicht. Es gibt viele Versicherungen, die zu diesen Vorschriften inoffiziell zurückgekehrt sind.

Finde ich immer lustig, wenn die Versicherung anfragt, ob sie eine Kopie der Ermittlungsakte "gegen übliche Gebühren" kriegen könne. Regelmäßig frage ich an, was denn so das Übliche wäre und ob ich nach dem nicht mehr gültigen DAV-Abkommen abrechnen soll oder ob wir hier und jetzt eine eigene Vereinbarung schließen wollen.

Im Grunde genommen kann man ganz normal die tatsächlich angefallene Vergütung ohne Rücksicht auf das alte DAV-Abkommen abrechnen. Der Anwalt hat Anspruch auf die Vergütung, wie sie das RVG vorgibt. Mangels anderweitiger Vereinbarungen zwischen Versicherern und Anwälten müssen sie halt auch die Vergütung nach dem RVG begleichen. Gegebenenfalls sind anderweitige Vereinbarungen zwischen dem RA und der jeweiligen Versicherung zu treffen.
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#17

12.12.2009, 14:51

.. es gibt das DAV-Abkommen noch, aber mit deutlich weniger Versicherungen als früher, Allianz und VHV gehören noch dazu, R+V definitiv nicht.
Montag sehe ich nach und schreib dann präzise ...
Gina

#18

13.12.2009, 18:25

Dann kann es das nur "wieder" geben. Das alte starb am 31.06.2004 mit Geburt des RVG. Vielleicht haben sich ein paar Versicherungen besonnen, aber haben sie dann auch eine Vereinbarung mit dem RA-Verein geschlossen?
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#19

14.12.2009, 10:34

... ich hatte Fakten versprochen, hier sind sie:
Allianz, DEVK, Öffentl. Landesbrandkasse Odenburg, VHV und VGH halten sich an Regeln, die dem früheren Abkommen entsprechen.
Der Verweis oben stimmt und ich aktuell.
Nino
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#20

17.12.2009, 18:48

Hm... Nochmals vielen Dank für die vielen Antworten. Chef hat bei der VHV eine Liste angefragt, welche Versicherungen Vereinbarungen haben. Wir manche schon sagten, gehört die R+V nicht dazu. Trotzdem sollte ich jetzt eine 1,8 abrechen. Aber halt keine Einigungsgebühr. So sieht die Rechnung jetz folgendermaßen aus:

1,8 Geschäftsgebühr
Kopien
PTP gem. 7002
+ MWSt

Ich finde, das sind verschenkte Gebühren. Mit der Einigungsgebühr wären es immerhin 2,8 gewesen. Naja, mal schauen, was die Versicherung dazu sagt. :)
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