...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nadine024
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#1
07.12.2009, 18:23
Liebe Alle,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, ich zweifle gerade an meinem Verstand. Wir haben Klage eingereicht für zwei Privatpersonen und ein Unternehmen. Jetzt möcht ich den KfA machen und stehe vor dem Problem, ob ich die Umsatzsteuer mit aufnehme oder nicht?!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
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carrot
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#2
07.12.2009, 18:55
kannst Du mit aufnehmen, schreibste sonst dazu das Kläger xy zum Abzug berechtigt ist.