Abrechnung Beratungshilfe Inso-Antrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
clauda140382
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#11

04.12.2009, 20:53

ja da hab ich mich nicht genau ausgedrückt - entschuldigt bitte :xred

der erste BerH-Antrag ist mit Betreff "außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans" - wird abgerechnet nach der Anzahl der Gläubiger + Auslagen usw.
der zweite BerH-Antrag ist mit Betreff "Vorbereitung Eröffnungsantrag Insolvenzverfahren" - wird abgerechnet mit € 70,00 GSG + Auslagen usw.

Wollte Euch da nicht durcheinander bringen.
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janii
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#12

05.12.2009, 16:07

ja, das mein ich ja damit. man kriegt den bhs ja eigentlich, damit man den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen lassen kann..und zwar von einer dafür zuständigen Stelle-in dem Fall der RA- Damit erfüllt man ja eine Grundvoraussetzung, um den Antrag überhaupt stellen zu können.
Den Antrag fertigen (also ausfüllen und so weiter könnte der Mandant ja widerrum selber, denk ich mal, dass das Gericht sich das dann denkt..oder?)
Der RA braucht eigentlich nur die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch o.ä. aus dem Antrag(ziemlich vorne im Antrag)auszufüllen/unterschreiben und dem auszuhändigen....wenn Mdt. zu blöd dafür ist, Antrag auszufüllen muss er's eben selber zahlen..so machens einige RAe soweit ich weiß...Vergütungsvereinbarung zw. 100-300eur oder so nur für Antrag..
Also wir stellen den im Grunde gratis für die Leute..
clauda140382
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#13

05.12.2009, 20:43

das argument - mandant ist zu doof um antrag zu stellen - zieht beim gericht gar nicht - das stimmt. aber wer bei uns inso-antrag stellt, kann auch keine 300 € zahlen - aber wir sind ja eine nette kanzlei und füllen die 10 seiten antrag für € 70,00 doch unheimlich gerne aus :xd
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spreelein
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#14

06.12.2009, 14:41

Hallo, ich greife das Thema auch gleich mal auf, da ich das Problem haben, dass uns das Amtsgericht die Beratungshilfe für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht gewährt hat. Es waren 18 Gläubiger..

Die Begründung war die, dass der Schuldner zu einer Schuldnerberatung hätte gehen müssen, da wohl da das ganze kostenlos ist.

Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich jetzt da machen kann. Also gibt es irgendwo ein Urteil vom BGH, dass man auch zum Anwalt gehen kann und nicht zur Schuldnerberatung?

Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet, weil wir nicht so viel mit InsoVerfahren haben.....

Liebe Grüße

Spreelein....
janii
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#15

06.12.2009, 18:32

also, wir schicken die Leute direkt vorab zur Schuldnerberatung (hier Caritas) sich so ne Bescheinigung über die lange Wartezeit (2,5 Jahre sind das hier momentan) und dann damit und den übrigen Unterlagen(Einkommensnachweis etc.) zum AG. Hier zieht das.. bei anderen Gerichten hier in der Gegend ists auch schon schwieriger...
spreelein
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#16

06.12.2009, 19:25

Gut das haben wir jetzt aber vorher nicht gemacht...gibt es denn jetzt keine Möglichkeit noch die Beratungshilfe zu bekommen?
janii
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#17

06.12.2009, 19:32

also ich würds einach probieren... schickt den doch mal dahin so'n ding holen.. je nach dem wie lange das da dauert, würd ich sagen stellt das doch dann einen Härtefall dar oder sowas.. ich würds einfach ausprobieren.. kann ja sein, dass die Schuldnerberatung bei euch nicht so überlastet ist.. aber Mdt. dahin schicken kostet ja nix ;-)
spreelein
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#18

06.12.2009, 19:36

naja aber das Bescheinigung wäre ja dann nachträglich.....wie sieht so was dann aus...bzw. was muss da drin stehen. Ich glaube aber nicht, dass die Schuldnerberatungsstellen bei uns so ausgelastet sind, da wir nur eine es keine große Stadt ist....gibt es vielleicht nicht noch irgendwo was, was ich gegensteuern kann....also bezogen auf die Ablehnung der Beratungshilfe
spreelein
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#19

07.12.2009, 10:51

Gibt es denn kein BGH Urteil oder so was......HILFEEEEEEEE
janii
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#20

07.12.2009, 22:04

also...urteil kann ich nicht mit dienen.. aber die bescheinigung ist total einfach gehalten.. sowat von wegen ...herr x war dann un dann hier bei uns in der Beratungsstelle und hat sich bzgl. schuldenberinigungsverf. informiert. derzeit beträgt die wartezeit hierfür bei uns 2,5 jahre..(adressiert an den mdt. selbst) mehr eigentlich nicht.. dann könnt ihr ja dem gericht was schreiben dazu von wegen dass das ne besondere härte darstellt und mdt. nicht so lange warten kann..existenz bedroht, zig pfändungen..irgend so'n quatsch..
kannst ja bei schuldnerberatung ma anfragen, ob die das ausstellen würden, weil mdt. sonst keinen BHS kriegt..bei uns sind die eigentlich ganz kooperativ und froh, dass die auch leute zu uns "abschieben" können...

Hab morgen Abschlussprüfung(ZPO & Rewe) !! Bitte bitte alle Daumen drücken!!! Werd langsam bekloppt vom Lernen...hilfe..hilfe...
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