Strafsachen Vorschussrechnungen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Saja
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#1

03.12.2009, 09:59

Hallo Ihr Lieben,

bei Strafsachen muss ich doch keine Vorschussrechnungen machen, oder? Da gibt es ja nichts zu verrechnen.
Ich habe jetzt ein kleines Problem beim buchen der Kontoauszüge.

LG
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Christina83
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#2

03.12.2009, 10:04

Ich weiß nicht obs nur mir so geht aber ich verstehe deine Frage leider nicht so ganz. Erklär dein Problem doch bitte mal genauer!
188F
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#3

03.12.2009, 10:16

Ich weiß auch nicht, was du genau meinst.

Wir machen gerade in Strafsachen Vorschussrechnungen.
Saja
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#4

03.12.2009, 10:20

Habe ich mich wirklich komisch ausgedrückt :-)

Wie macht ihr das denn genau? Ich hatte eine eine RS eine Vorschuss-Kostenrechnung geschickt. Die haben überwiesen, in der Zwischenzeit wurde die Sache eingestellt und ich habe die Abschluss-Rechnung gemacht und im RA-Micro wurde dann die Vorschuss-Rechnung automatisch storniert. Jetzt habe ich den Zahlungseingang von der Vorschussrechnung auf dem Kontoauszug und kann sie nicht wirklich buchen, weil im Aktenkonto die Re nicht mehr existiert.
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Christina83
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#5

03.12.2009, 10:23

dann buch den Zahlungseingang von der Vorschussrechnung doch einfach auf die Abschlussrechnung. So wie ich dich verstanden habe müssten die Beträge ja aufgehen.
188F
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#6

03.12.2009, 10:31

:zustimm
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