Reisekosten mehrere Termine

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SabrinaL
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#1

02.12.2009, 18:05

Hallo alle zusammen,

bin gerade Mutter geworden und stehe auf dem Schlauch... Ich soll bei einer alten Akte den neuen Kollegen helfen bei der Abrechnung hier nun mein Problem:

3 Termine wobei 2 davon in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden. Bei allen drei Terminen handelt es sich um den gleichen Mandanten. Insgesamt sind EUR 755,36 an Reisekosten entstanden inkl. 180 EUR Abwesenheitsgeld nach RVG.

Muss ich jetzt für alle drei Termine mir fiktive Reisekosten (Flug, Bahn) ausdenken ? Was ist mit den Taxikosten, HVV-Ticket etc.?

Wie man die Quote errechnet, ist mir klar.

Und wie verhält es sich mit den zwei Terminen in einer Verhandlung ?

Jetzt soll ich auch noch einen KfA in einer der Angelegenheit stellen. Welche Reisekosten mache ich geltend und wie Belege ich diese ?

Vielen, lieben Dank für Eure Unterstützung.
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nephele
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#2

02.12.2009, 18:57

3 Termine wobei 2 davon in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden.
Versteh ich nicht. Was meinst du? Meinst du zwei Verfahren wurden in einem Termin verhandelt?

Muss ich jetzt für alle drei Termine mir fiktive Reisekosten (Flug, Bahn) ausdenken ? Was ist mit den Taxikosten, HVV-Ticket etc.?
Wieso ausdenken? Du kannst doch nur abrechnen, was auch entstanden ist.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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SabrinaL
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#3

02.12.2009, 19:58

Was verstehst du denn nicht ? Ja, zwei Verfahren in einem Termin. Nicht richtig ausdenken, aber ich muss doch fiktive Reisekosten erstellen, um die Quote zu errechnen um die angefallenen Reisekosten zu verteilen. Habe ich da einen Denkfehler ?????
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nephele
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#4

02.12.2009, 20:54

Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, verhält sich der fall so:
Ihr habt einen Mandanten, der 3 Verfahren bei euch hat, A, B und C.
Es haben dann zwei Termine stattgefunden. In Termin 1 wurde die Sache A verhandelt, in Termin 2 die Sachen B und C. Und nun möchtest du wissen, wie du die Reisekosten von B und C ansetzt, richtig?
Ich würde mir wahrscheinlich nicht groß Gedanken darüber. Rechne einfach die Reisekosten für A ab. Entweder würde ich dann den Rest in die Rechnung B oder C stecken, oder einfach den Betrag durch zwei teilen und das jeweilige dem Mandanten mitteilen, damit er versteht was gemacht wurde.

"Normale" Reisekosten brauchst du im KFA nicht zu belegen. Ausnahmen sind hier Taxi-, Bahn- oder Flugkosten etc.

Hilft dir das weiter oder hab ich jetzt am Thema vorbeigeschrieben?
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#5

03.12.2009, 09:45

Guten Morgen,

leider verstehe ich deine Antwort nicht. Ja, es haben zwei Termine stattgefunden. A in Freiburg und B und C in München. RA ist von Freiburg nach München geflogen. und von HH nach Freiburg. Ich möchte wissen, wie ich die Gesamtkosten auf alle drei Fälle verteilen kann. RA war zwei Tage lang unterwegs. Ich kann nicht B und C von A abziehen.

Ich muss ja die Flugkosten etc. im KfA belegen. Nur welche Rechnungen lege ich vor ? B und C sind kein einheitlicher KfA.

Wird das Abwesenheitsgeld zu den Reisekosten gezählt und dann nach der Methode aus der Schulde (Rewe) geteilt. Ich kann keine Beispielaufgabe finden.

Vielen Dank für Eure Mühe.
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#6

03.12.2009, 10:33

Achso, die Termine waren an einem Tag...
und von HH nach Freiburg
Was hat der denn in Hamburg gemacht und wie ist er dann dahin gekommen? :shock:

Klar, das kannste dann gem. Verteilungsrechnen verteilen.
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#7

03.12.2009, 11:15

Ich glaub ich hab die Frage verstanden.

Der RA kommt aus HH, und ist von dort nach Freiburg geflogen, hat Termin A wahrgenommen und von da weiter nach München, um den gemeinsamen Termin in den Verfahren B und C wahrzunehmen. für diese ganze Unternehmung benötigte er zwei Tage und
EUR 755,36 an Reisekosten ... inkl. 180 EUR Abwesenheitsgeld
Wegen der Vorbemerkung 7 Abs. 3 Satz 1 müssen diese Kosten auf die drei Verfahren verteilt werden. Das geht nur, indem man sich tatsächlich die fiktiven Kosten "ausdenkt", die bei einzelner Wahrnehmung der Termine entstanden wären. Soweit die Frage richtig wiedergegeben?

Ich würde für alle drei Verfahren jeweils die gleiche Art der Anreise wählen (für B und C dürfte eh die gleiche Berechnung gelten). Welche das ist, bleibt Dir überlassen. Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, die jeweiligen Autokilometer plus das jeweilige (fiktive) Abwesenheitsgeld zu nehmen. Und dann halt die Quote bilden.

Für den KFA wirst Du die Belege der tatsächlichen Kosten einreichen müssen und eine lange Erklärung zu Deiner Quotenberechnung. :(
SabrinaL
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#8

03.12.2009, 14:21

Danke, du hast die Frage richtig verstanden. Sorry, wenn ich so kompliziert geschrieben habe...

Also ich bin jetzt wie folgt vorgegangen.

A: 460 EUR

B: 220 EUR
C: 220 EUR
fiktiv also 900 EUR und dann halt die Quote errechnet. Die einzige Frage die ich mir nur noch stelle ist die, ob für B und C tatsächlich alles mal zwei genommen werden darf.
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Adora Belle
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#9

03.12.2009, 15:14

Warum denn nicht? Wenn das zwei verschiedene Verfahren sind, die nur zusammen terminiert wurden, ohne daß eine Verbindung erfolgt ist, dann sind diese auch getrennt abzurechnen.

Letztlich erhältst Du dadurch ja auch nicht mehr, der Gesamtbetrag wird nur anders aufgeteilt.
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#10

03.12.2009, 16:54

[font=Times New Roman]Sorry, aber das sehe ich anders. Man hat die real entstehenden Kosten zugrunde zu legen. Wird eine Terminsreise unternommen und am Gericht werden dann 2 Termine wahrgenommen, dann werden die tatsächlich entstehenden Kosten je zu 1/2 aufgeteilt. Alles andere wäre Kostenschinderei.[/font]
~ Grüßle ~
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