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...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gesperrt
Alessia21
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#1

01.12.2009, 10:18

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Zuletzt geändert von Alessia21 am 01.12.2009, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
simpsonia
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#2

01.12.2009, 10:30

Die Sachverständigenkosten sind doch noch nicht angefallen, oder? Ist ja nur ein Vorschuss gewesen und dann wird ja auch erst der Sachverständige beauftragt. Da kann eigentlich nichts passieren.

Was allerdings mit dem Verfahren passiert, kann ich auch nicht sagen. Theoretisch läuft es ja ohne Gutachten nicht weiter. Ich würde einfach mal tippen, dass das Gericht irgendwann noch mal auffordert und die Sache dann ablegen wird.

So oder so würden meiner Meinung nach Gerichtskosten anfallen (gemäß KV 1610 GKG sind es 1,0 Gerichtskosten)
Alessia21
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#3

01.12.2009, 10:54

Es wurde schon ein Gutachter bestellt, es fehlte halt nur der Vorschuß für die Aktenversendung und diese haben wir nicht bezahlt!

Ich weiß jetzt halt nicht was günstiger für unsere Mandanten ist! Wenn wir den Antrag zurücknehmen oder einfach gar nichts mehr machen!!!
tiko73

#4

01.12.2009, 21:47

Alessia, warum hast du denn das Ausgangsposting und den Titel gelöscht?
Da kann ja nun jetzt keiner mehr was mit anfangen :-(
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Soenny
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#5

02.12.2009, 06:21

Themenstarterin hat PN.

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