Hi Leute!
Haben ein österreichisches Urteil.
Die gegnerischen Anwälte wollen jetzt darauf ZV-Klausel bei einem deutschen Gericht beantragen udn berechnen dafür eine 1,3 VG 3100
und jetzt stellen wir uns hier die Frage ob die dafür nicht nur die 0,3 Nr. 3309 VV verlangen können?
Was meint ihr?????
LG
Gebühr für Beantragung ZV-Klausel von ausländischem Urteil
Bereits durch die Einholung der Vollstreckungsklausel wird die 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309 VV RVG ausgelöst.
Lediglich im Falle der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG.
Lediglich im Falle der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG.