Mahnbescheid - Anrechnung ja/nein?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Grummelinchen
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#1

30.11.2009, 10:17

Guten Morgen!

Steinigt mich nicht gleich, weil ich wegen meiner - sicher schnell zu beantwortenden - Frage extra ein neues Thema starte :oops: , aber ich stehe gerade etwas unter Zeitdruck und bin hinsichtlich der Kombination "Mahnbescheid" und "Neuregelung Anrechnung" momentan absolut nicht auf dem Laufenden. Mahnbescheid mache ich (leider) viiiiiieeeel zu selten und mit der Neuregelung wegen der Anrechnung habe ich mich bisher noch nicht genauer befassen können, also wann nun und wann nicht...

Also: Wie ist das jetzt nun nach der Neuregelung mit den Mahnbescheiden? Wir haben ein Aufforderungsschreiben an Gegner geschickt, es erfolgte keinerlei Reaktion, so dass jetzt ein Mahnbescheid gemacht werden soll. Muss ich nun nach wie vor die Geschäftsgebühr voll angeben und dann die Hälfte der Mahnbescheidsgebühr als Minderungsbetrag nach 3305 geltend machen oder fällt das jetzt weg?
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kathi3
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#2

30.11.2009, 10:21

Also, da du auch mit RAM arbeitest ist es (eigentlich) einfach

Du hast sicherlich schon vorg. Schreiben drin, oder?? Ansonsten nachholen..

Dann einfach MB erstellen und RAM rechnet selbst an.. d.h. zu deiner Frage, ja anrechnen..

Ich hoffe ich konnte dir helfen..
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

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Grummelinchen
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#3

30.11.2009, 10:30

Ich mache den Mahnbescheid aber online... ?!
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Smilie
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#4

30.11.2009, 10:34

Muss ich nun nach wie vor die Geschäftsgebühr voll angeben und dann die Hälfte der Mahnbescheidsgebühr als Minderungsbetrag nach 3305 geltend machen oder fällt das jetzt weg?
kannst Du halten wie ein Dachdecker.. also es ist egal, ob du nur die halbe GG geltend machst und dann die volle VG für den MB bekommst, oder ob die die volle GG geltend machst und dann den Minderungsbetrag angibst.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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GabiP.
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#5

30.11.2009, 10:36

Definitiv ganz normal anrechnen.

War vor kurzem in irgendeiner Fachzeitschrift (Anwaltsblatt, Kammer oder ähnliches) deutlich dringestanden, dass sich beim MB NICHTS ändert. (und wenn ich Zeit hab sag ich die Bezugsquelle noch genau)
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Grummelinchen
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#6

30.11.2009, 10:37

Aber demzufolge muss nach wie vor die Anrechnung gemacht werden (trotz dieser Neuregelung)???
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kathi3
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#7

30.11.2009, 10:40

ja.. also.. ich hab auch vor ein paar Monaten noch MBs online gemacht..

vorher hab ich mir folgende Stütze in RAM als Kostenrechnung erstellt.

1,3 gem. 2300
1,0 gem. 3305

dann sagt RAM dir, was du anrechnen musst und das gibst du online in die entsprechende Lücke ein..

Falls es nicht verständlich ist, erkläre ich es gern noch einmal..
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

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#8

30.11.2009, 10:40

Okay, da war ich grad ´nen Tick zu langsam. Die Frage hast Du @GabiP. ja nun beantwortet. Danke @all!

Wird echt Zeit, dass ich mich mit dieser Neuregelung mal genauer befasse, damit ich etwas den Durchblick bekomme. Gibt ja einen Sammelthread... Wenn der nur nicht schon wieder so lang wär. :shock:
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GabiP.
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#9

30.11.2009, 10:41

Naja, irgendwann und wo musst Du ja anrechnen, Du kannst ja nicht mehr verlangen. Und wenn Du die volle Geschäftsgebühr einsetzt und die volle MB-Gebühr dann hast Du zuviel Gebühren, eben weil Du "am Ende" ja doch anrechnen musst. Somit stimmt die Anrechnung im MB auf jeden Fall noch wie gehabt.

Wobei ich zugebe, dass wir in beiden Kanzleien in denen ich arbeite auch in den Klageverfahren noch nach "alten Regeln spielen". Uns ist das allen lieber.

Es bleibt sich ja unter dem Strich gleich wann und wie ich anrechne, der Endbetrag muss stimmen.
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