Anerkenntnis TG Hauptbevollmächtigter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
JanaI
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 03.03.2008, 09:01

#1

24.11.2009, 17:06

Ich habe eine kurze Frage:

UBV nimmt für uns Termin wahr und die Gegenseite erkannt an.

Bekommen wir als HBV auch die volle TG für das Anerkenntnis?

Danke für eure Hilfe!
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#2

24.11.2009, 17:11

Ich nehme mal an, dass ihr Gebührenteilung vereinbart habt?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
JanaI
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 03.03.2008, 09:01

#3

25.11.2009, 09:32

Ja, aber es geht um die Kostenfestsetzung. Das Gericht moniert, dass ich für uns als HBV auch eine TG angesetzt habe...
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#4

25.11.2009, 09:39

Klar, geht ja auch nicht. Es gibt pro Verfahren (zivil) nur eine TG. DAvon abgesehen wart ihr als HBV ja auch nicht beim Termin, sondern nur der UBV. Ihr könnt ja keine TG bekommen, wenn ihr keinen Termin wahrgenommen habt. Das waär ja schön :)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#5

25.11.2009, 09:44

Richtig, du kannst nur eine TG festsetzen lassen. Wenn ihr Gebührenteilung vereinbart habt dann gibts doch für euch immerhin die Hälfte, und ihr wart nicht mal beim Termin ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
JanaI
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 03.03.2008, 09:01

#6

25.11.2009, 13:14

ja, aber ich dachte, weil wir das Anerkenntnis bekommen haben, bekommen wir auch eine TG :-D
rosa

#7

25.11.2009, 13:16

ja, aber ich dachte, weil wir das Anerkenntnis bekommen haben, bekommen wir auch eine TG
das versteh ich nich

Fakt ist: der der beim Termin war bekommt die TG !
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#8

25.11.2009, 20:17

Sieh es mal so: Wenn ihr selber hingefahren wärt, hättet ihr natürlich auch die TG bekommen.
Der UBV ist ja quasi anstelle von euch hingefahren, weil ihr nicht konntet (zu weite Strecke etc.). Der UBV hat "eure" TG also "abgeholt". UNd da er so nett war, das zu machen, bekommt er die Hälfte der Gebühren.
So verständlicher?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Antworten