Abrechnung Ehesache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lucy Planlos
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#1

20.11.2009, 09:53

hey,
*steh auf Schlauch*
folgende RVG-Abrechnung:

SW: Scheidung 15000€, VA 1000€ Vergleich 40000€

Vergleich wurde nur protokoliiert.

1,3 VG aus 16000€
1,2 TG aus 56000€
1,0 Vergl a. 40000€

oder?
Micsi11
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#2

20.11.2009, 17:35

Wenn Vergleich nur protokolliert wurde, bekommst du die Terminsgebühr nicht aus EUR 56.000,00, sondern nur aus EUR 16.000,00. Und für die Protokollierung gibt es nach 3101 extra ne 0,8 und dann musst du § 15/3 beachten (Höchstwertregel). Und dann würde ich sagen, du bekommst keine 1,0, sondern 1,5 Einigungsgebühr, da ja der Vergleich nicht anhängig war, oder?
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#3

20.11.2009, 18:21

Also, wenn der VA mitverglichen wurde, dann würde ich wie folgt abrechnen:

1,3 VG SW: 16.000,00
0,8 VG SW: 39.000,00
§ 15 (3) RVG
1,2 TG SW: da bin ich mir nicht sicher, da ihr ja auch über die nicht rechtshängigen Ansprüche Vergleichsverhandlungen geführt habt - also, davon geh ich aus ...
1,0 EG SW: 1.000,00
1,5 EG SW: 39.000,00
§ 15 (3) RVG
Auslagenpauschale
USt

Wenn der VA nicht mitverglichen wurde dann 0,8 aus SW: 40.000,00, die 1,0 EG fällt weg und die 1,5 EG dann auch wieder aus SW: 40.000,00
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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