Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Heike19
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#1

19.11.2009, 11:57

Hallo zusammen,

habe hier eine Akte liegen, wo ich nicht so recht weiß, was ich abrechnen könnte. Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Folgender Sachverhalt:

Bei unserem Mandanten wurde im Grundstück eingebrochen. Um eventuell zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, hat er uns beauftragt, Akteneinsicht bei der Polizei zu beantragen. Dies haben wir auch gemacht.

Nachdem das Verfahren dann eingestellt wurde, teilt uns unser Mandant mit, dass wir die Sache nicht weiterverfolgen sollen und somit erfolgte dann auch keine Akteneinsicht.

Was würdet Ihr gegenüber der Rechtsschutz abrechnen?
Minimaus

#2

19.11.2009, 12:01

Ist Korrespondenz mit dritten geführt worden? dann ne geschäftsgebühr...

ansonsten ne beratung abrechnen. wie viel würde die rsv denn übernehmen?
Heike19
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#3

19.11.2009, 12:08

Korrespondenz wurde nur in Form des Akteneinsichtsgesuch geführt. Wegen der Beratung hatte die RS-Versicherung abgelehnt.
Wenn ich eine GG ansetze, was nehme ich dann für einen Gegenstandswert?
LG Heike19
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Kichererbse
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#4

19.11.2009, 12:10

Ist das nicht ev. ne Einzeltätigkeit in Strafsachen? Immerhin tratet ihr für den Geschädigten auf und wolltet in die Strafakte Einsicht haben. Nur mal so in den Raum werfe.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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Heike19
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#5

19.11.2009, 12:23

Wenn ich jetzt mal so richtig drüber nachdenke, könntest Du recht haben Kichererbse.
Eine GG ist hier irgendwie nicht so richtig angefallen. Haben ja keine Forderung geltend gemacht. So weit ist es ja nicht gekommen.

Ich danke Dir für den Hinweis :-)
LG Heike19
Minimaus

#6

19.11.2009, 12:42

ja, stimmt, dann müsstest du mal unter den 400 ten nachgucken
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