Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Also foglender Fall:
Unser Mdt. hat einen Beschluss vom AG bekommen, wonach ihn der Führerschein vorläufig entzogen wird. Gegen diesen Beschluss haben wir Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde wurde sodann vom LG verworfen und es erging sodann die Anklageschrift. danach fand beim AG 2 Termine statt mit dem ergebnis dass die Beschluss aufgehoben wurde.
Was kann ich denn nun abrechnen?
Also Grundgebühr, Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) und 2 Terminsgebühren ist klar.
Aber kann ich wegen der Beschwerde auch noch was abrechnen? Und wenn ja welche Gebühren fallen da an?
Strafsache / Beschwerde
- Kichererbse
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grundsätzlich gehört die Beschwerde mit zum Rechtszug, allerdings - m.E. - ist die Beschwerde - wie grundsätzlich - quasi vor Anklageerhebung entstanden. Also kannst du die außergerichtliche VG nehmen (4104) so hab ich es zumindest grad in einem deinem Fall ähnlich gelagerten Fall getan und durchgekriegt
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
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Klar, das ist doch eine ganz typische Sache, FE wird vorläufig entzogen im Ermittlungsverfahren, dann Beschwerde, die (natürlich) abgeschmettert wird, dann Anklage und Hauptverfahren. Ihr habt im Vorverfahren vertreten, deshalb GG, VorVG, HauptVG, 2xTG. Das hat auch nix mit "Durchkriegen" zu tun.