Ich habe ein Urteil bekommen, nach dem ich nun Kostenfestsetzung beantragen soll. Es geht um eine Erbengemeinschaft und eine Räumungsklage. (Erbengemeinschaft = 2 Mitglieder). Es gibt zwei Beklagte. Wir sind Kläger.
Der Streitwert beläuft sich auf 5.400,00 €. In dem Urteil steht zu den Kosten:
Die Klägerin und der Beklagte zu 1 tragen die Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens je zu 50 %.
Die übrigen Gerichtskosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte zu 1 je zu 25 %, die Beklagte zu 2 zu 50 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 tragen die Klägerin und der Beklagte zu 1 je zur Hälfte.
Die Beklagte zu 2 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 1 zu 25 %, die Beklagte zu 2 zu 50 %. Im Übrigen trägt die Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Muss ich das nun im Kostenfestsetzungsantrag dies alles berechnen oder kann ich einfach ganz normal meine Gebühren berechnen und das Gericht rechnet die Absetzungen selbst ab? Versteh ich nicht..
Vielleicht könnt ihr mir helfen oder vielleicht auch eine Aufstellung machen, wie ich das in meinem Antrag schreiben soll??? Das wäre echt super nett
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)