Hallo zusammen,
also ich hab hier eine Abrechnung und weiß nicht, ob das so alles richtig ist. Also erstmal zum Sachverhalt:
Wir führen außergerichtlichen Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, fordern noch Lohn i.H.v. 3.000 € - nach weiteren Verhandlungen einigt man sich (durch schriftliche Vereinbarung, die der Arbeitgeber auch unterzeichnet hat) auf einen Betrag von 1.700 € und die Ausstellung eines Zeugnisses. Die Gegenseite erfüllt jedoch die Vereinbarung nicht, sodass wir Klage erheben, es kommt zum Termin und dann zu einem VU. SW wird auf 4.500 € festgesetzt.
Ich würde jetzt mal wie folgt abrechnen:
außergerichtlich:
1,3 GB aus (3.000,- + ein Monatsgehalt für Zeugnis)
1,5 EG aus (1.700,- + ein Monatsgehalt für Zeugnis)
gerichtlich:
3100 1,3 VG aus 4.500,-
und wohl 0,5 TG wg. VU aus 4.500,-
muss ich hier (einen Teil) der Geschäftsgebühr noch anrechnen? also über den wert, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist? eigentlich war man davon ausgegangen, dass die außergerichtliche Tätigkeit mit der Vereinbarung erledigt ist...
Danke für eure Hilfe
Anrechnung der Geschäftsgebühr - stimmt da so?
- Gruftie
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Hallo Loremi,
ich würde schon sagen, dass Du (einen Teil) der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen musst. Denn die außergerichtliche Tätigkeit war ja leider nicht beendet, sondern Ihr musstet sie ja gerichtlich durchsetzen...
ich würde schon sagen, dass Du (einen Teil) der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen musst. Denn die außergerichtliche Tätigkeit war ja leider nicht beendet, sondern Ihr musstet sie ja gerichtlich durchsetzen...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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- ellimorelli
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also ob man für das Zeugnis ein Monatsgehalt dazu addiert weis ich nicht genau, aber du musst die Einigungsgebühr aus dem gleichen GW nehmen wie die Geschäftsgebühr.Loremi hat geschrieben:
Wir führen außergerichtlichen Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, fordern noch Lohn i.H.v. 3.000 € - nach weiteren Verhandlungen einigt man sich (durch schriftliche Vereinbarung, die der Arbeitgeber auch unterzeichnet hat) auf einen Betrag von 1.700 € und die Ausstellung eines Zeugnisses. Die Gegenseite erfüllt jedoch die Vereinbarung nicht, sodass wir Klage erheben, es kommt zum Termin und dann zu einem VU. SW wird auf 4.500 € festgesetzt.
Ich würde jetzt mal wie folgt abrechnen:
außergerichtlich:
1,3 GB aus (3.000,- + ein Monatsgehalt für Zeugnis)
1,5 EG aus (1.700,- + ein Monatsgehalt für Zeugnis)
gerichtlich:
3100 1,3 VG aus 4.500,-
und wohl 0,5 TG wg. VU aus 4.500,-
muss ich hier (einen Teil) der Geschäftsgebühr noch anrechnen? also über den wert, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist? eigentlich war man davon ausgegangen, dass die außergerichtliche Tätigkeit mit der Vereinbarung erledigt ist...
Danke für eure Hilfe
Kleine Eselsbrück: GW der EG ist NICHT der Wert WORAUF man sich einigt, sondern WORÜBER man sich einigt.
Bei der Abrechnung für eure gerichtliche Tätigkeit musst du die GG noch abziehen.
Wart ihr beim Termin und habt das VU beantragt?
bin beim Suchen für ein eigenes Problem gerade hier gelandet:
ich denke die Frage, nach welchem Wert die GG (hier wohl 0,65) noch in Anrechnung/Abzug gebracht werden muss, ist noch nicht beantwortet
(nach 3.000 + Wert Zeugnis, wie ja berechnet wurde)
oder jetzt nach dem Wert des gerichtlichen Verfahrens (4.500,00 )
ich denke die Frage, nach welchem Wert die GG (hier wohl 0,65) noch in Anrechnung/Abzug gebracht werden muss, ist noch nicht beantwortet
(nach 3.000 + Wert Zeugnis, wie ja berechnet wurde)
oder jetzt nach dem Wert des gerichtlichen Verfahrens (4.500,00 )
Kinder lernen viel durch Nachahmen -
Erwachsene sollten deshalb immer bedenken, was sie tun.
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Wert Zeugnis hat mein hiesges ArbG die Tage erst auf 500,00 € fesgesetzt.
Anrechnung nur nach Wert des außergerichtlichen, wobei mich im obigen Falle interessieren würde weshalb der gerichtliche Wert so viel höher ist?
Anrechnung nur nach Wert des außergerichtlichen, wobei mich im obigen Falle interessieren würde weshalb der gerichtliche Wert so viel höher ist?
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Meines Erachtens wurde Deine vage Streitwertangabe durch den Streitwertbeschluss des Gerichts konkretisiert, so dass für sämtliche Gebühren der Wert 4.500,00 EUR angesetzt werden muß.
Schöne Grüße !
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würde ich auch so sehen, aber da fehlen ansonsten halt noch Infos wieso der Streitwert ihrer Meinung nach niedriger ist
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Hallo,
also ich hab jetzt mal eine Rechnung erstellt und möchte wissen, was ihr dazu sagt bzw. ob sie eurer Ansicht nach so richtig ist:
Nochmal kurz zur Erläuterung:
Es wurde mit dem Arbeitgeber außergerichtlich über noch ausstehenden Lohn (3.046 €) sowie ein Zeugnis verhandelt; es wurde eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen, dass der AG noch 1.750 € bez. und ein Zeugnis der Note gut erhält.
Für die außergerichtliche Tätigkeit würde ich also folgendes abrechnen:
(ellimorelli, danke für deinen Hinweis, du hast natürlich Recht wg. der Einigungsgebühr)
Gegenstandswert: 5.144,36 € (3.046 € zzgl. ein Bruttomonatsgehalt für das Zeugnis)
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 439,40
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 507,00
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00
Zwischensumme netto 966,40
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 183,62
Gesamtbetrag zu 1) 1.150,02 €
Gerichtlich haben wir KSchKL über die 1750 € eingereicht, wir waren beim Termin, es erging VU weil für den AG niemand erschienen ist, SW wurde auf 4.250 € festgesetzt:
Gegenstandswert: 4.250,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 354,90 €
Anr. gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 4.250,00 € 0,65 -177,45 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3105, 3104 VV RVG 0,5 136,50 €
Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 333,95 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 63,45 €
Zwischensumme brutto 397,40 €
Auslagen für Einholung eines Handelsregisterauszugs 4,50 €
Gesamtbetrag zu 2) 401,90 €
Ist das hier mit der Anrechnung richtig??
LG
also ich hab jetzt mal eine Rechnung erstellt und möchte wissen, was ihr dazu sagt bzw. ob sie eurer Ansicht nach so richtig ist:
Nochmal kurz zur Erläuterung:
Es wurde mit dem Arbeitgeber außergerichtlich über noch ausstehenden Lohn (3.046 €) sowie ein Zeugnis verhandelt; es wurde eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen, dass der AG noch 1.750 € bez. und ein Zeugnis der Note gut erhält.
Für die außergerichtliche Tätigkeit würde ich also folgendes abrechnen:
(ellimorelli, danke für deinen Hinweis, du hast natürlich Recht wg. der Einigungsgebühr)
Gegenstandswert: 5.144,36 € (3.046 € zzgl. ein Bruttomonatsgehalt für das Zeugnis)
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 439,40
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 507,00
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00
Zwischensumme netto 966,40
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 183,62
Gesamtbetrag zu 1) 1.150,02 €
Gerichtlich haben wir KSchKL über die 1750 € eingereicht, wir waren beim Termin, es erging VU weil für den AG niemand erschienen ist, SW wurde auf 4.250 € festgesetzt:
Gegenstandswert: 4.250,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 354,90 €
Anr. gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 4.250,00 € 0,65 -177,45 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3105, 3104 VV RVG 0,5 136,50 €
Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 333,95 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 63,45 €
Zwischensumme brutto 397,40 €
Auslagen für Einholung eines Handelsregisterauszugs 4,50 €
Gesamtbetrag zu 2) 401,90 €
Ist das hier mit der Anrechnung richtig??
LG
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
Ich habe noch mal eine Frage zur GG:
Und zwar haben wir außergerichtlich der Mandantin eine 1,0 GG in Rechnung gestellt. Hat sie auch gezahlt.
Danach kam gerichtliches Verfahren und ist auch beendet.
Mein Chef möchte jetzt eine 1,5 GG abrechnen.
Frage bezüglich Anrechnung:
Rechne ich jetzt eine 0,5 GG an - die Hälfte von der bisher in Rechnung gestellten GG oder muss ich die Hälfte von 1,5 anrechnen?
Und zwar haben wir außergerichtlich der Mandantin eine 1,0 GG in Rechnung gestellt. Hat sie auch gezahlt.
Danach kam gerichtliches Verfahren und ist auch beendet.
Mein Chef möchte jetzt eine 1,5 GG abrechnen.
Frage bezüglich Anrechnung:
Rechne ich jetzt eine 0,5 GG an - die Hälfte von der bisher in Rechnung gestellten GG oder muss ich die Hälfte von 1,5 anrechnen?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)