Erledigung in der Hauptsache - Geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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doxy123
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#11

17.11.2009, 12:47

Hi,

ich habe zu diesem Thema auch ein Problem:

1. MB gegen Mandant wg. Rest-Honorarforderung
2. VB beantragt und erhalten

In der Zwischenzeit hatte der Mandant Einspruch gegen den VB eingelegt und die Hauptforderung bezahlt, jedoch nicht die Kosten und Zinsen. Deshalb haben wir einen ZV-Auftrag gemacht um noch den Rest zu bekommen und parallel dazu wurde das Verfahren ans str. AG abgegeben wegen dem verspäteten Einspruch.

Wir haben dann die Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, den Beklagten zu verurteilen noch die Kosten und Zinsen zu bezahlen. Die ZV blieb erfolgslos.

Nun kam der Beschluss des AG, dass die weiteren Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits dem Beklagten auferlegt werden (§91 a I ZPO) und wir hinsichtlich der Höhe dieser Kosten Kostenfestsetzung beantragen sollen.

Wie sieht jetzt mein KfA aus?

Ich hab mir mal folgendes gedacht:

Mahnverfahren:

1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
0,5 Verfahrensgebühr für Vollstreckungsbescheidsantrag Nr. 3308 VV RVG
Pauschale für Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19 % USt Nr. 7008 VV RVG
Summe Mahnverfahren

Streitiges Verfahren:

1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG
abzgl. 1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
Pauschale für Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19 % USt Nr. 7008 VV RVG
Summe streitiges Verfahren

Ich bin mir aber total unsicher. Sind das überhaupt die Kosten, die das Gericht meint?!?!? Bitte um Hilfe, stehe total auf dem Schlauch! :ohmann

Vielen Dank!!!!
:D
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

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#12

17.11.2009, 18:51

... das sehe ich auch so.
Dafür reicht eine Kostenrechnung als KF-Antrag, in der alle entstandenen Gebühren und Gerichtskosten enthalten sind abzüglich der im VB titulierten Kostenbeträge.
Das ist immer der Witz, wenn nach VB noch Einspruch eingelegt und letztendlich gewonnen wird.
Es gibt 3 Titel zur Vollstreckung, VB, Urteil und KFB.
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Gruftie
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#13

17.11.2009, 20:37

Huhu Doxy,

ich gehe davon aus, dass Ihr ja den VB habt. Da sind ja schon die Kosten des Mahnverfahrens enthalten.

Du musst dann also nur noch den KfB über die Kosten des streitigen Verfahrens machen unter Anrechnung der Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid...also so, wie Du es oben auch beschrieben hast.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#14

18.11.2009, 08:53

Danke für eure Antworten!

Ja, den VB haben wir.

Dann schick ich mal das so raus. Vielen Dank nochmal!

LG
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