ich habe zu diesem Thema auch ein Problem:
1. MB gegen Mandant wg. Rest-Honorarforderung
2. VB beantragt und erhalten
In der Zwischenzeit hatte der Mandant Einspruch gegen den VB eingelegt und die Hauptforderung bezahlt, jedoch nicht die Kosten und Zinsen. Deshalb haben wir einen ZV-Auftrag gemacht um noch den Rest zu bekommen und parallel dazu wurde das Verfahren ans str. AG abgegeben wegen dem verspäteten Einspruch.
Wir haben dann die Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, den Beklagten zu verurteilen noch die Kosten und Zinsen zu bezahlen. Die ZV blieb erfolgslos.
Nun kam der Beschluss des AG, dass die weiteren Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits dem Beklagten auferlegt werden (§91 a I ZPO) und wir hinsichtlich der Höhe dieser Kosten Kostenfestsetzung beantragen sollen.
Wie sieht jetzt mein KfA aus?
Ich hab mir mal folgendes gedacht:
Mahnverfahren:
1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
0,5 Verfahrensgebühr für Vollstreckungsbescheidsantrag Nr. 3308 VV RVG
Pauschale für Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19 % USt Nr. 7008 VV RVG
Summe Mahnverfahren
Streitiges Verfahren:
1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG
abzgl. 1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
Pauschale für Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19 % USt Nr. 7008 VV RVG
Summe streitiges Verfahren
Ich bin mir aber total unsicher. Sind das überhaupt die Kosten, die das Gericht meint?!?!? Bitte um Hilfe, stehe total auf dem Schlauch!
![Oh Mann-Smiley :ohmann](./images/smilies/ohmann.gif)
Vielen Dank!!!!
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)