Hallo zusammen,
ich hoffe, die Frage ist nicht sonderlich blöde
Ich soll einen KfA machen, und zwar hat der Gegner Einspruch gegen den VB eingelegt (dies zu spät). Also ging es ins streitige Verfahren und der Gegner hat logischerweise verloren.
Was rechnet man denn jetzt ab, wenn man den Antragsteller im Einspruchsverfahren VB vor dem Landgericht vertreten hat?
Einspruch gg. VB abrechnen?!?!
- ellimorelli
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Nachdem du 1,0 für MB und 0,5 für VB nebst Auslagen und GK für MB bereits im VB tituliert ist, musst du diesbezüglich nichts mehr beantragen.
Du musst jetzt beantragen:
1,3 VG
abzgl. im VB bereits titulierter 1,0 für MB
ggf. 1,2 TG, sofern diese entstanden ist
Auslagen
evtl. weitere Gerichtskosten
Du musst jetzt beantragen:
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abzgl. im VB bereits titulierter 1,0 für MB
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Also, ich vergaß: So wie oben machst du Kostenfestsetzung.
Bei Pt. gehe ich davon aus, dass ihr auch schon MB für Pt. beantragt habt und diesbezüglich schon abgerechnet habt. Bzgl. streitigem Verfahrenn dann auch wie KFA. Sonst meld dich nochmal, wenn ich was missverstanden habe.
Bei Pt. gehe ich davon aus, dass ihr auch schon MB für Pt. beantragt habt und diesbezüglich schon abgerechnet habt. Bzgl. streitigem Verfahrenn dann auch wie KFA. Sonst meld dich nochmal, wenn ich was missverstanden habe.