Anrechnung GG auf VG im Jahr 2006?
- Sonne0412
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das problem ist an der stelle, dass ich außergerichtlich lediglich eine gebühr von 709,34 EUR (inkl. post und 16% ust.) abrechnen soll.
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
![Notier-Smiley :notier](./images/smilies/notier.gif)
ja, dann machste das eben einfach
sehe da jetzt immer noch kein problem... wenn ihr gerne weniger abrechnen wollt- darf man zwar eigentlich nicht, aber wer soll es denn kontrollieren?
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)