Abrechnung Familiensachen Verbund?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Magdalene
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#1

13.11.2009, 15:09

Hallo,
bin in der Abrechnungsweise nach dem FGG noch nicht so ganz firm, benötige daher Eure Hilfe.
In einer Verhandlung wurde zu einem einzigen Aktenzeichen über:

- Hauptverfahren Sorgerech t(3.000,00 €)
- einstw. Anordnung Sorgerecht (1000 €)
- Hauptverfahren Umgang (3000 €)
- einstw. Anordnung Umgang (1000 €)

verhandelt. Es wurde ein Vergleich geschlossen, Wert insoweti 10.000,00 €. Wie rechne ich ab? Addiere ich die Obigen Werte (8.000 €) und mach eine Rechnung oder erfolgt die Abrechnung in gesonderten Rechnungen jeweils?
possmommel
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#2

13.11.2009, 16:03

Ein Verbundverfahren ist es doch gar nicht dazu müsste doch die Scheidung und noch mindestens eine weitere Angelegenheit anhängig sein. (Hoffe, dass ich mich da nicht täusche)

Somit wären die Werte doch zu addieren?!?!

Ist denn kein Streitwertbeschluss ergangen?
Magdalene
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#3

13.11.2009, 16:36

Verbund war natürlich nicht der richtige Ausdruck.

Die werte wurden, wie oben ausgeführt, im Verhandlungsprotokoll festgesetzt.

Anordnungsverfahren hatte ich vor der FGG Reform an sich auc gesondert abgerechnet (2 Rechnungen mit VG nach 1000 €). Muss ich die jetzt auch in die Gesamtrechnung mit aufnehmen.
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sunshine24
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#4

13.11.2009, 18:25

Nach dem neuen FamFG bekommst du für jede e. A. gesonderte Gebühren. Vorher war das ja so, dass evtl. die mehrere e. A. unter "einem Buchstaben" in § 18 Nr. 1 RVG standen und somit nicht zweimal abgerechnet werden kann. § 18 Nr. 1 + 2 RVG wurde allerdings aufgrund des neuen FamFG gestrichen!

Allerdings weiß ich nicht, wie das mit den Übergangsvorschrifsten ist, also, was nach altem und nach neuem Recht abgerechnet wird.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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