Mandant zahlt Rg. nicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

12.11.2009, 13:46

Hallo.

Unser Mandant zahlt unsere Kostenrechnung für die I. und II. Instanz nicht, weil er der Meinung ist, dass er erst zahlt, wenn er vom Gegner sein Geld hat. Jetzt ist unser Mandant etwas sauer, weil wir die ZV noch nicht eingeleitet haben. Dies haben wir aber deshalb noch nicht gemacht, da wir erstens vom Mandanten auf unsere Frage, ob er die ZV selbst oder durch uns betreiben will, keine Antwort bekommen haben und zweitens erstmal wollen, dass er unsere ersten beiden Rechnungen begleicht.
Auf den Ausgleich unserer Rechnungen können wir doch bestehen bevor wir weiter tätig werden, oder?

VG

Elli
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Ernie

#2

12.11.2009, 13:48

Solange ein Ausgleich der Kostennoten nicht erfolgt ist, würde ich weder weitere Tätigkeiten ausbringen, noch die Titel zur ZV an den Mandanten herausgeben.
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Kichererbse
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#3

12.11.2009, 13:48

Ein ganz klares JA!
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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ellimorelli
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#4

12.11.2009, 13:51

den Titel nicht an den Mandanten rausgeben, aber wenn er den will? Dann schon oder?
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Taddy
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#5

12.11.2009, 13:52

Nein! Ihr macht von Eurem Recht Gebrauch, die Titel bis zur vollständigen Begleichung Eurer Kosten einzubehalten.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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#6

12.11.2009, 13:52

@Taddy: Zustimm!
Ernie

#7

12.11.2009, 13:53

:zustimm Taddy (Zurückbehaltungsrecht geltend machen)
ChriTheo
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#8

12.11.2009, 14:06

Er ist verpflichtet eure Kosten mit Abschluss der Angelegenheit zu begleichen! Sprich: wenn die I. und II. Instanz abgeschlossen sind, muss er dies auch bezahlen. Und den Titel würde ich auf keinen Fall rausgeben, solange er nicht bezahlt hat. :)
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ellimorelli
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#9

12.11.2009, 14:10

Wir haben den Gegner, als die beiden KFB`s da waren (Juli 2009) zur Zahlung aufgefordert. Der hat natürlich nicht reagiert. Aber weiter wollten wir nicht gehen, weil eben die Kostennoten nicht beglichen waren/sind. Des Weiteren behauptet jetzt unser Mdt. das Urteil und von den KFB`s keine Kopien erhalten zu haben, was aber definitiv Quatsch ist. Die KFB´s (in Kopie) z. B. wurden ihm persönlich in der Kanzlei übergeben.
..... bei manchen Mandanten fragt man sich ernsthaft... Chef ist auch sparchlos.
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Ernie

#10

12.11.2009, 14:13

Schreibt den Mandanten noch einmal an, und fordert ihn auf, Eure Kostenrechnungen bis .... auszugleichen, ansonsten müsstet Ihr Eure Kosten gegen ihn festsetzen lassen.

Ach ja, und auf jeden Fall auf die Ausübung Eures Zurückbehaltungsrechts hinweisen.
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