2 Bescheide-1Widerpsruch-Absenkungsbescheid-Widerspruch...KR

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sanni
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#1

18.09.2009, 09:35

Guten Morgen Leute!

Hab hier ne komische Sache.

Mandant reicht 2 Bescheide rein, wir legen (in einem Schreiben)Widerspruch gegen beide ein. Es erfolgt darauf hin ein Absenkungsbescheid gegen den wir wieder Widerspruch einlegen. Kurzes Schreiben noch an die ARGE danach und wir bekommen "recht".

Jetzt soll ich ggü. der ARGE abrechnen...

Meine erste Frage: 1 oder 2 Rechnungen?
Meine zweite Frage: welche Gebühren?

Hoffe ihr könnt mir helfen, will die Akte vom Tisch haben und schieb die schon...

LiGrü
Sanni
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

18.09.2009, 20:20

Schlag doch mal vor, was du abrechnen würdest. Vorgesagt wird hier nicht ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Sanni
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#3

04.11.2009, 17:07

So Leute, jetzt is es soweit. Die Akte wird bearbeitet.
Schlag doch mal vor, was du abrechnen würdest. Vorgesagt wird hier nicht
Also für einen normalen Bescheid + Widerspruch würd ich abrechnen:

Geschäftsgebühr 2500 Mittelgebühr
und Nachprüfungsgeb. 2501 Mittelgebühr
Auslagen
Mwst.

Jetzt ist das alles ja 2 x geschehen.... 2 getrennte Rechnungen oder gibts irgendwo Gebühren, die ich nicht kenne?
Sanni
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#4

05.11.2009, 09:12

Kann mir denn keiner helfen?
ChriTheo
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#5

12.11.2009, 14:20

Wieso denn 2500? das ist doch die Beratungshilfegebühr i.H.v. 10,00 €.
Ich würde die 2400 nehmen. Vlt meintest du die ja auch? Kommt aber auch noch drauf an, was das genau für ne Sache ist.
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