Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen
Folgender Fall:
Gegenseite macht außergerichtlich Ansprüche geltend. Wir weisen Ansprüche außergerichtlich zurück.
Gegenseite reicht Klage ein.
Während des Gerichtsverfahrens kommt es zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.
Vergleich lautet:
Unsere Mandantin zahlt 10.000,00 € bis zum ....
Nach Zahlungseingang nimmt die Gegenseite die Klage zurück.
Wie rechne ich nun ab?
Liege ich mit folgender Rechnung richtig?
2300 VV RVG 1,3
3100 VV RVG 1,3
abzgl. 0,65 Anrechnung
1000 VV RVG 1,5
Fällt noch die Terminsgebühr 3104 VV 1,2 an? Nein, oder?
Danke für Eure Hilfe!!
Kosten außergerichtlicher Vergleich bei Klagrücknahme
- repfiffi
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N'Abend,
TG würde anfallen, wenn ihr den Vergleich ohne Termin gem. § 278 Abs. 6 ZPO protokollieren lassen würdet
TG würde anfallen, wenn ihr den Vergleich ohne Termin gem. § 278 Abs. 6 ZPO protokollieren lassen würdet
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
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- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Und die EG fällt nur in Höhe von 1,0 an, weil die Angelegenheit, über die sich verglichen wurde, bereits anhängig ist.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"