![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Folgender Fall:
Gegenseite macht außergerichtlich Ansprüche geltend. Wir weisen Ansprüche außergerichtlich zurück.
Gegenseite reicht Klage ein.
Während des Gerichtsverfahrens kommt es zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.
Vergleich lautet:
Unsere Mandantin zahlt 10.000,00 € bis zum ....
Nach Zahlungseingang nimmt die Gegenseite die Klage zurück.
Wie rechne ich nun ab?
Liege ich mit folgender Rechnung richtig?
2300 VV RVG 1,3
3100 VV RVG 1,3
abzgl. 0,65 Anrechnung
1000 VV RVG 1,5
Fällt noch die Terminsgebühr 3104 VV 1,2 an? Nein, oder?
Danke für Eure Hilfe!!