Streitwert Ordnungsgeldverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Simone86
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#1

03.01.2008, 16:23

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir mal wieder weiter helfen...Also

Wir haben eine einstw. Verfügung und gegen diese hat der Gegner verstoßen. Wir haben Ordnungsgeld festsetzen lassen. Jetzt soll ich einen KFA machen, hab aber keine ahnung welchen streitwert ich jetzt nehmen muss: SW für das hauptverfahren (also einstw. verfügung), das ordnungsgeld das wir beantragt haben oder das, was tatsächlich festgesetzt worden ist??

Und ich lass auch nur eine 0,3 gebühr festsetzen...oder?!

Vielen Dank schon mal vorab!!
jujo
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#2

03.01.2008, 16:29

Also wir hatten immer 1.000,00 €, aber wird das nicht vom Gericht festgesetzt?
0,3 Gebühr stimmt.
Simone86
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#3

03.01.2008, 17:59

ja genau, der SW für die einstweilige Verfügung ist 1000,00, ist das jetzt auch mein SW für das Ordnungsgeld?!
jujo
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#4

03.01.2008, 18:20

Ich denke schon. Was ist ist denn als Ordnungsgeld festgesetzt worden? Aber meistens sind es 1.000,00 eur (also Gegenstandswert)
Lahmi
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#5

02.11.2009, 21:04

Wie sieht es mit den Gebühren aus, wenn Mdt. angeblich gegen einstweilige Anordnung verstoßen hat und im Ordnungsgeldverfahren ein Termin stattfindet.

Verfahrensgebühr 3100 und Terminsgebühr 3104 ????
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#6

03.11.2009, 07:33

Lahmi hat geschrieben: Verfahrensgebühr 3100 und Terminsgebühr 3104 ????
Nein. Deine Gebühren richten sich nach den §§ 3309, da es sich vorliegend um eine Maßnahme in der Zwangsvollstreckung handelt.

Was deinen Streitwert angeht, den würde ich vom Gericht festsetzen lassen.
Lahmi
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#7

03.11.2009, 20:36

Wirklich? Also nur 0,3 Nr. 3309 und 0,3 Nr. 3310 - schade ...
Streitwert ist festgesetzt.
Danke!
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