Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir mal wieder weiter helfen...Also
Wir haben eine einstw. Verfügung und gegen diese hat der Gegner verstoßen. Wir haben Ordnungsgeld festsetzen lassen. Jetzt soll ich einen KFA machen, hab aber keine ahnung welchen streitwert ich jetzt nehmen muss: SW für das hauptverfahren (also einstw. verfügung), das ordnungsgeld das wir beantragt haben oder das, was tatsächlich festgesetzt worden ist??
Und ich lass auch nur eine 0,3 gebühr festsetzen...oder?!
Vielen Dank schon mal vorab!!
Streitwert Ordnungsgeldverfahren
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Wie sieht es mit den Gebühren aus, wenn Mdt. angeblich gegen einstweilige Anordnung verstoßen hat und im Ordnungsgeldverfahren ein Termin stattfindet.
Verfahrensgebühr 3100 und Terminsgebühr 3104 ????
Verfahrensgebühr 3100 und Terminsgebühr 3104 ????
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Nein. Deine Gebühren richten sich nach den §§ 3309, da es sich vorliegend um eine Maßnahme in der Zwangsvollstreckung handelt.Lahmi hat geschrieben: Verfahrensgebühr 3100 und Terminsgebühr 3104 ????
Was deinen Streitwert angeht, den würde ich vom Gericht festsetzen lassen.