Terminsgebühr ohne Termin Fam Recht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mesotty
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#1

29.10.2009, 12:31

Hallo, habe als Vorfrist einen KFA der Gegenseite zum Prüfen bekommen.

Es ist eine VA Sache beim OLG. Gegenseite hat VG + TG abgerechnet.
Es fand aber gar kein Termin statt. Nachträglich hat die Gegenseite die Entstehung der TG wie folgt begründet:

Geb. gem. ÄVV 3104, 3202 RVG ist gerechtfertigt, da § 53 b I FGG grundsätzl. eine mündl. Verh. vorsieht, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann.

Gleichzeitig zitiert er noch, Entscheidung BGH v. 09.03.06 (NJW 06, 2495) Sowie Kommentar Handbuch f. Fam. Recht 6. Aufl. S 1926 RZ 198.

Wir haben dieses Buch hier leider nicht und die NJW ist mir auch nicht Zugänglich, so dass ich nicht weiß, ob ich jetzt dagegen Stellung nehmen soll.

Habe den §en des FGG zwar gefunden, daraus bin ich aber auch nicht schlau geworden.

Kennt sich jemand von euch da aus?
Ist die TG entstanden?
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LuzZi
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#2

29.10.2009, 12:33

Die Entscheidung kann ich dir gern faxen wenn du magst, musst mir nur per PN deine Faxnummer schicken.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

29.10.2009, 14:08

Das Fax müsste gerad bei euch ankommen :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
mesotty
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#4

29.10.2009, 15:09

Danke, LuzZi,

habs bekommen und gelesen, und noch eine Frage sicherheitshalber. :?:
Heisst das also, dass die TG entstanden ist, weil das Gericht es versäumt hat, ohne Zustimmung der Pareien die mündliche Verhandlung wegzulassen? also weil die Verhandlung vorgeschrieben war und das Gericht schlampt (sorry) muss der Mandant mehr zahlen (und der Anwalt freut sich :oops: )

Oje, und dass soll ich jetzt Cheffe erklären.

lg mesotty
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