Hallo,
ich stehe gerade ein bißchen auf dem Schlauch.
Wir haben eine einstweilige Verfügung eingereicht und gleichzeitig die Klage. In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde Termin anberaumt. In dem Termin wurde ein Vergleich geschlossen, der die Klage mit erledigt.
Streitwert für das Verfahren 5.662,00 € und für dem Vergleich 8.493,00 €.
Das sind ja jetzt gem. § 17 RVG zwei verschiedene Angelegenheiten.
Rechne ich jetzt so ab?:
einstw. Verf.
1,3 VG (5.662,00 €)
1,2 TG (8.493,00 €)
1,0 EG (8.493,00 €)
Hauptsache
1,3 VG (2.831,00 €)
Ich bin über jegliche Hilfe dankbar
LG
Waldegund
einstweilige Verfügung Arbeitsgericht + Klage Abrechnung
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Also ich würde ja sagen, dass die Terminsgebühr aus beiden Werten genommen werden müßte und in der Hauptsache die Verfahrensgebühr nur eine 0,8 ist, da die Sache ja vorzeitig beendet wurde. Bin mal auf die anderen Antworten gespannt, bin leider auch nicht so fit im RVG...
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Die Klage war aber schon eingereicht und zugestellt. Daher finde ich schon, dass in der Hauptsache auch eine 1,3 VG angefallen ist oder nicht?
Und die Terminsgebühr ist ja aus beiden Werten...
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Stimmt, hast Recht, daran hatte ich gar nicht gedacht gehabt bzw. das berücksichtigt, dass die Klage schon zugestellt wurde... SorryWaldegund hat geschrieben:Die Klage war aber schon eingereicht und zugestellt. Daher finde ich schon, dass in der Hauptsache auch eine 1,3 VG angefallen ist oder nicht?
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Ich hatte gedacht, dass die Werte für das Verfahren 5.000 und für den Vergleich 8.000 sind, also zusammen etwas über 13.000, aber wenn das Verfahren mit in dem Vergleichswert drin ist, dann ist 8.000 die volle Summe..Waldegund hat geschrieben: Und die Terminsgebühr ist ja aus beiden Werten...
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einstw. Verf.
1,3 VG (5.662,00 €)
1,2 TG (8.493,00 €)
1,0 EG (8.493,00 €)
Hauptsache
1,3 VG (2.831,00 €)
Zu der Hauptsache: was ist das für ein Wert? Die 1,3 kommt aus dem Wert, über den ihr die Klage eingereicht habt. Und du kriegst die 1,3 in dem Moment, in dem die unterzeichnete Klage das Haus verlässt und auf dem Weg zum Briefkasten ist.
Sonst bei beiden Teilen noch das Übliche, pte und so, fertig, raus.
1,3 VG (5.662,00 €)
1,2 TG (8.493,00 €)
1,0 EG (8.493,00 €)
Hauptsache
1,3 VG (2.831,00 €)
Zu der Hauptsache: was ist das für ein Wert? Die 1,3 kommt aus dem Wert, über den ihr die Klage eingereicht habt. Und du kriegst die 1,3 in dem Moment, in dem die unterzeichnete Klage das Haus verlässt und auf dem Weg zum Briefkasten ist.
Sonst bei beiden Teilen noch das Übliche, pte und so, fertig, raus.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Es ging bei der ganzen Sache um eine Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit. Daher habe ich keine Werte bis auf diesen Streitwertbeschluss.
Bei dem Wert für die Hauptsache hab ich jetzt einfach die Differenz von dem Streitwert für das Verfahren und dem Vergleich genommen.
War das eher doof??
Bei dem Wert für die Hauptsache hab ich jetzt einfach die Differenz von dem Streitwert für das Verfahren und dem Vergleich genommen.
War das eher doof??
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Sorry, aber ja.
Dann nimm als Wert fürs Hauptsacheverfahren ebenfalls die 5662,00 €. Damit bist du auf der sicheren Seite.
LG
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