einstweilige Verfügung Arbeitsgericht + Klage Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Waldegund
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 28.09.2007, 20:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

27.10.2009, 08:47

Hallo,

ich stehe gerade ein bißchen auf dem Schlauch.

Wir haben eine einstweilige Verfügung eingereicht und gleichzeitig die Klage. In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde Termin anberaumt. In dem Termin wurde ein Vergleich geschlossen, der die Klage mit erledigt.

Streitwert für das Verfahren 5.662,00 € und für dem Vergleich 8.493,00 €.

Das sind ja jetzt gem. § 17 RVG zwei verschiedene Angelegenheiten.

Rechne ich jetzt so ab?:

einstw. Verf.
1,3 VG (5.662,00 €)
1,2 TG (8.493,00 €)
1,0 EG (8.493,00 €)

Hauptsache
1,3 VG (2.831,00 €)

Ich bin über jegliche Hilfe dankbar :)

LG
Waldegund
FranziS86
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 16.10.2009, 14:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#2

27.10.2009, 11:02

Also ich würde ja sagen, dass die Terminsgebühr aus beiden Werten genommen werden müßte und in der Hauptsache die Verfahrensgebühr nur eine 0,8 ist, da die Sache ja vorzeitig beendet wurde. Bin mal auf die anderen Antworten gespannt, bin leider auch nicht so fit im RVG...
Waldegund
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 28.09.2007, 20:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

27.10.2009, 11:48

Die Klage war aber schon eingereicht und zugestellt. Daher finde ich schon, dass in der Hauptsache auch eine 1,3 VG angefallen ist oder nicht?

Und die Terminsgebühr ist ja aus beiden Werten...
FranziS86
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 16.10.2009, 14:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#4

27.10.2009, 11:54

Waldegund hat geschrieben:Die Klage war aber schon eingereicht und zugestellt. Daher finde ich schon, dass in der Hauptsache auch eine 1,3 VG angefallen ist oder nicht?
Stimmt, hast Recht, daran hatte ich gar nicht gedacht gehabt bzw. das berücksichtigt, dass die Klage schon zugestellt wurde... Sorry
FranziS86
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 16.10.2009, 14:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#5

27.10.2009, 11:57

Waldegund hat geschrieben: Und die Terminsgebühr ist ja aus beiden Werten...
Ich hatte gedacht, dass die Werte für das Verfahren 5.000 und für den Vergleich 8.000 sind, also zusammen etwas über 13.000, aber wenn das Verfahren mit in dem Vergleichswert drin ist, dann ist 8.000 die volle Summe..
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12499
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#6

27.10.2009, 12:35

einstw. Verf.
1,3 VG (5.662,00 €)
1,2 TG (8.493,00 €)
1,0 EG (8.493,00 €)

Hauptsache
1,3 VG (2.831,00 €)

Zu der Hauptsache: was ist das für ein Wert? Die 1,3 kommt aus dem Wert, über den ihr die Klage eingereicht habt. Und du kriegst die 1,3 in dem Moment, in dem die unterzeichnete Klage das Haus verlässt und auf dem Weg zum Briefkasten ist.

Sonst bei beiden Teilen noch das Übliche, pte und so, fertig, raus.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Waldegund
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 28.09.2007, 20:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#7

27.10.2009, 13:18

Es ging bei der ganzen Sache um eine Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit. Daher habe ich keine Werte bis auf diesen Streitwertbeschluss.

Bei dem Wert für die Hauptsache hab ich jetzt einfach die Differenz von dem Streitwert für das Verfahren und dem Vergleich genommen.

War das eher doof??
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12499
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#8

27.10.2009, 13:47

Sorry, aber ja.

Dann nimm als Wert fürs Hauptsacheverfahren ebenfalls die 5662,00 €. Damit bist du auf der sicheren Seite.

LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Waldegund
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 28.09.2007, 20:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#9

27.10.2009, 13:50

Hehe, danke. Dann mach ich das so. Vielen Dank :)
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#10

27.10.2009, 14:11

Fällt nicht in beiden Verfahren auch das an, was man früher Differenzprozessgebühr genannt hat? Der RVG-§ ist mir gerade entfallen.
Antworten