Abrechnung Rechtsschutz / eintrittspflichtig?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#11

25.04.2007, 11:01

Ja. Bisher müsste die RS nur die außergerichtlichen Kosten tragen.

Chef möchte ja jetzt eben wissen, ob die RS im Falle der Räumung eintreten muss, auch wegen der eventuellen ZV später.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#12

25.04.2007, 11:23

Na das musst du mit der RSV klären. Ich würde sagen: JA...... Steht im direkten Zusammenhang mit rückstäniger Miete... Nur deshalb sollten die ja raus, nicht wahr??
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Curry
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#13

25.04.2007, 11:26

Naja, es war ja eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Muss ich mal sehen...
Curry

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StineP

#14

25.04.2007, 11:38

Hm, oh man, das ist echt verzwickt.... Also ich würde es mal probieren....... UNd wenn dir das zu heikel ist :tel Vielleicht können die dir ja am Telefon sagen, ob dafür auch Deckung besteht.

Informier mich auf jeden Fall mal
conni
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#15

25.04.2007, 11:45

Achte bitte darauf, dass du für die Kündigung den 3-fachen jahreswert der Miete als Streitwert berücksichtigst, gem. § 25 KostO. Die Kündigung ist eh nur außergerichtlich abzurechnen, da ein Kündigungsanspruch ja nicht einklagbar ist. Viele Versicherungen lehnen den hohen Streitwert ab, aber es gibt mittlerweile auch positive Entscheidungen hierzu.
StineP

#16

25.04.2007, 11:54

KostO???

Moment mal, wenn überhaupt RVG, GKG und ZPO..... nicht aber KostO.... Zivilprozessverfahren

Es geht hier um die Folgen der Kündigung! Rechtsfolge wäre die Räumung!
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