knifflige Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
maxine
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#1

23.10.2009, 18:35

Hallo zusammen!

Ich habe hier eine, wie ich finde, sehr knifflige Abrechnung. Der Fall ist so:
Zwischen den Parteien x und y sind 4 Verfahren anhängig (A, B, C und D). Im Verfahren B fand nun GT statt, wo Vergleich geschlossen wurde und alle anhängigen Verfahren erledigt sind.

Streitwerte wurde festgesetzt auf:
Verfahren A: 2100
Verfahren B: 4953 - hier war GT
Verfahren C: 1500
Verfahren D: 3000
Vergleich: 11653

Ich würde so abrechnen:

Verfahren B

1,3 aus 4953
0,8 aus 6600
§ 15 prüfen
1,2 aus 11653
1,0 aus 11.653

Verfahren A

1,3 aus 2100
./. 1,3 aus 11653 - 1,3 aus 9435
(11653 - 2100 = 9435)

Verfahren C:

1,3 aus 1500
./. 1,3 aus 11653 - 1,3 aus 10035
(11653 - 1500 = 10035)

Verfahren D

1,3 aus 3000
./. 1,3 aus 11653 - 1,3 aus 8535
(11635-3000=8535)

Was meint Ihr? Richtig?
Lg Maxine
kr
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#2

26.10.2009, 12:59

Hm... wirklich schwierig...

ich würde glaub ich aber anders abrechnen:

Wenn du für Verfahren B eine 1,3 VG abrechnest und dann noch eine 0,8 VG für die anderen Verfahren und dann für die Verfahren A, C und D jeweils nochmals eine 1,3 VG, dann rechnest du m.E. doppelt ab.

Ich würde wie folgt abrechnen:

Verfahren A:

1,3 VG aus 2.100 €
AP
USt

Verfahren B:
1,3 VG aus 4.953 €
1,2 TG aus 11.553 € (hier war ein Rechenfehler in deinem Beispiel)
1,0 EG aus 11.553 €
AP
USt

Verfahren C:
1,3 VG aus 1.500 €
AP
USt

Verfahren D:
1,3 VG aus 3.000 €
AP
USt

Außer natürlich, die Verfahren A, C und D waren vor Gericht noch nicht anhängig. Dann müsstest du die Verfahren einfach bei Verfahren B mit in die Rechnung nehmen wie von dir vorgeschlagen mit der 0,8 VG und dann aber eine 1,5 EG aus den Streitwerten dieser drei Verfahren.
Eine weitere Abrechnung der drei Verfahren erfolgt dann aber nicht mehr. Höchstens noch außergerichtlich.

Die Anrechnungen die du bei den drei übrigen Verfahren noch gemacht hast, kann ich gar nicht nachvollziehen...

Hoffe das hat dir geholfen und verwirrt nicht noch zusätzlich :)

LG
Katharina80
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#3

26.10.2009, 13:04

@maxine: Ich würde auch so abrechnen wie Du...

Bei der Anrechnung nimmst Du natürlich den Betrag der bei der Kürzung nach § 15 III herauskommt und ziehst dann die jeweiligen Beträge, wie von Dir angeben ab...

Bei der Einigungsgebühr bin ich mir immer noch sicher, ob Du da nicht auch so wie bei der Verfahrensgebühr abrechnen solltest also 1,0 und 1,5 und dann nach § 15 III...
jenniver
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#4

26.10.2009, 13:14

Wieso denn eine 1,5 EG. Sie bekommt doch nur eine 1,0, da alle Verfahren anhängig waren. Die 1,5 EG gibt es doch nur, wenn die Sache noch nicht bei Gericht anhängig war.
Katharina80
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#5

26.10.2009, 13:21

Sie bekommt ja auch eine 0,8 VG, obwohl die Verfahren bereits anhängig sind...
maxine
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#6

26.10.2009, 13:37

Danke erstmal für eure Antworten.
Ich denke schon, dass ich nur eine 1,0 EG bekomme, da alle Verfahren bei Gericht anhängig sind.
Die 0,8 bekomm ich im Verfahren B ja nur, weil die Ansprüche aus den Verfahren A, C und D in diesem Verfahren nicht anhängig sind...
Oder seh ich das falsch?
Also meint ihr, ich habe die Verfahrensgebühren richtig angerechnet?
jenniver
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#7

26.10.2009, 13:45

Ich würde so abrechnen, wie kr ohne 0,8, da doch alle Verfahren bei Gericht anhängig waren und ihr somit eine 1,3 VG in jeden Verfahren gesondert verdient habt.
Katharina80
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#8

26.10.2009, 13:54

@maxine: Deswegen weiß ich auch nie, ob man nicht auch eine 1,5 EG bekommt, weil in dem Verfahren B, ja die Ansprüche aus den Verfahren A, C und D nicht anhängig sind...

Das mit der 0,8 ist auf jedenfall richtig und mit der Anrechnung (sagt Enders auch im RVG für Anfänger 14. Auflage)...
Katharina80
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#9

26.10.2009, 14:00

Oh, Oh, Oh...

Ich nehme alles zurück...

Die Anrechnung erfolgt nur in den anderen Verfahren, wenn diese bei der Verhandlung noch nicht anhängig waren, wenn Sie anhängig waren, wie in Deinem Fall, erfolgt keine Anrechnung...

Die Rechnung für das Verfahren B ist aber richtig mit der 0,8 und der Prüfung nach § 15 III...
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lucy1510
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#10

26.10.2009, 14:24

:genau

Es wird ohne Anrechnung abgerechnet. Alle Verfahren waren anhängig.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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