Anrechnung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pixie82
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#1

22.10.2009, 11:06

Halli Hallo,

ich steh mal wieder aufm Schlauch.

Hatten eine umfangreiche außergerichtliche Angelegenheit, mit KLageauftrag.
Abgerechnet wurde 2,5 nach 2300, 1,2 nach 3104 sowie 1,5 nach 1000 + Auslagen, MWST pp.

Nun reder die RSV von "...darüber hinaus berücksichtigt ihre Abrechnung nicht die anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr"....

HÄ? Ich versteh heut nur Bahnhof! Hilfe!!!
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nicole73
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#2

22.10.2009, 11:08

es fehlt wahrscheinlich noch die 0,87 nach 3100 sowie die entsprechende Anrechnung
nicole73
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#3

22.10.2009, 11:09

sorry, es soll 0,8 heißen
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Pixie82
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#4

22.10.2009, 11:20

Wie würde denn dann die Abrechnung lauten? Wir haben ja nie ne Klage gefertigt, haben halt ne Klagevollmacht.
2,5 2300
0,8 3101
- 0,75 2300
1,2 3104
1,5 1000

Oder wie?
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kora
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#5

22.10.2009, 11:26

Außergerichtliche Tätigkeit + Terminsgebühr? Seit wann? Dachte man könnte nur Abwesenheitsgelder abrechnen. :shock:
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#6

22.10.2009, 11:27

Ist die Klage denn schon geschrieben gewesen, jedoch nicht anhängig geworden?
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kora
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#7

22.10.2009, 11:27

ok. zu spät!
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#8

22.10.2009, 11:28

wieso 0,8, wenn Klage nichtmal geschrieben worden ist?
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#9

22.10.2009, 11:37

Na das frag ich mich ja auch...was meint die rsv mit anrechnen. Ich hätte jetzt keine 0,8 nach 3101 genommen, sondern nur die oben angegebenen.

Terminsgebühr gibt es außergerichtlich bei Klageauftrag und Besprechung mit der Gegenseite (lt. unserem ReFaWi-Dozenten)
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#10

22.10.2009, 12:15

oh ok, gibts zu der Terminsgebühr auch einen Gesetzestext oder so?

Also die 0,8 Gebühr nach Nr. 3101 fällt doch nur an, wenn eine Klageschrift o.ä. gefertigt wurde, jedoch der Auftrag vor Einreichung bei Gericht endigt.

Mit der Begründung würde ich die RSV anschreiben und um nähere Erläuterung bitten.
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