Hilfe!
Habe keine Erfahrung in der Abrechnung von Arbeitsgerichtsverfahren und muß folgende Akte abrechnen:
Wir haben unseren Mandanten außergerichtlich, in einem Schlichtungsverfahren vor der IHK (dort fand auch ein Termin statt!) und im anschließenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten.
Dort wurde im Termin ein Vergleich geschlossen.
Wie muß ich das jetzt insgesamt mit der RS abrechnen??
Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren
Ich würde sagen:
- 1,3 GG 2300
- 1,2 TG 3104 für Termin im Schlichtungsverfahren
- 1,3 VG 3100
- Anrechnung GG 0,65
- eigentlich wieder ne TG, die man aber sowieso anrechnen müsste
- 1,0 EG 1003
- evtl. 1,5 EG 1000, falls nicht anhängige Ansprüche mitverglichen, und Probe nach 15 RVG
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Was sagen die anderen?
ArbR rechnet man eigentlich genauso ab wie Zivilrecht, zumindest was die Anwaltsgebühren angeht, meine ich
- 1,3 GG 2300
- 1,2 TG 3104 für Termin im Schlichtungsverfahren
- 1,3 VG 3100
- Anrechnung GG 0,65
- eigentlich wieder ne TG, die man aber sowieso anrechnen müsste
- 1,0 EG 1003
- evtl. 1,5 EG 1000, falls nicht anhängige Ansprüche mitverglichen, und Probe nach 15 RVG
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Was sagen die anderen?
ArbR rechnet man eigentlich genauso ab wie Zivilrecht, zumindest was die Anwaltsgebühren angeht, meine ich
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich sage nach wie vor Vorschlag, seit wann rechnen wir vor?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kannst mal sehen, wenn der Übereifer einen überkommt ...
Ich bin anscheinend zu selten hier, wusste nicht, dass wir NICHT vorrechnen - aber vielleicht ist mein Vorschlag ja sowieso falsch *G*
Ich bin anscheinend zu selten hier, wusste nicht, dass wir NICHT vorrechnen - aber vielleicht ist mein Vorschlag ja sowieso falsch *G*
-
- Forenfachkraft
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Dann muß ich es wohl mal versuchen:
- 1,3 GG 2300
- 1,3 VG 3100
- Anrechnung GG 0,65
- 1,2 TG
- 1,0 EG 1003
(es wurden keine nicht anhängigen Ansprüche mit verglichen)
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
So sähe das ganze ohne Schlichtungsverfahren aus.
Kann ich wegen des Schlichtungsverfahrens nicht noch etwas berechnen?
- 1,3 GG 2300
- 1,3 VG 3100
- Anrechnung GG 0,65
- 1,2 TG
- 1,0 EG 1003
(es wurden keine nicht anhängigen Ansprüche mit verglichen)
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
So sähe das ganze ohne Schlichtungsverfahren aus.
Kann ich wegen des Schlichtungsverfahrens nicht noch etwas berechnen?
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich schmeiss mal 2303 Nr. 2 RVG in die Runde
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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