EA-Verfahren, Verstoß gegen Beschluß § 1 Abs. 1 GewSchG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Svala
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#1

19.10.2009, 13:39

Hallo Familienrechtler,

in einem eA-Verfahren haben wir einen Beschluß nach § 1 Abs. 1 GewSchG. erwirkt. Da der Gegner gegen diesen verstoßen hat, haben wir die Festsetzung eines Zwangsgeldes beantragt. Dem ist auch stattgegeben worden, es wurde ein Zwangsgeld in Höhe von € 500,00 festgesetzt. Die Kosten wurden dem AG auferlegt.

Kann ich für die Beantragung des Zwangsgeldes eine gesonderte Gebühr (zusätzlich zu der im eA-Verfahren angefallenen Gebühren) berechnen?? Falls ja, auf welcher Grundlage??
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#2

19.10.2009, 15:42

Klar, das ist Vollstreckungsverfahren. 0,5 VG Ziff. 3309.
Svala
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#3

20.10.2009, 10:25

Erst mal vielen Dank für die Antwort!

3309 leuchtet mir ein, aber weshalb 0,5??

Kannn jemand hierzu mehr Angaben machen??
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#4

20.10.2009, 13:33

Ähm. Weil ich mich vertippt hab. Bild
Svala
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#5

20.10.2009, 14:33

Vielen Dank fürs Vertippen!!

Habe mich schon völlig unfähig gefühlt... :lol:
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