...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maeva
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#1
28.10.2008, 19:05
Stehe irgendwie etwas neben mir, deswegen die Frage:
Verfahren vor dem Amtsgericht, Termin hat bereits stattgefunden und nun soll ein Ortstermin stattfinden.
Kann hier noch einmal extra eine Terminsgebühr zusätzlich abgerechnet werden? Ich würde ja meinen, dass ich hier nur die Fahrtkosten geltend machen kann.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank schonmal!
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Mark Twain[/color]
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Kimmy
#2
28.10.2008, 19:09
so wie du. Es gibt nur einmal eine Terminsgebühr im Verfahren aber so oft Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, wie sie entstehen.
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Büroverschönerin
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#3
28.10.2008, 19:09
Ich denke auch, dass du nur die Fahrtkosten berechnen kannst und keine weitere TG!
ABER die Terminsgebühr fällt für den Gerichtstermin trotzdem an.
lg
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SteffiK.
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#4
28.10.2008, 19:14
Es entsteht nur eine Terminsgebühr.
Für den Ortstermin kannst Du, wie Du schon selber sagst, nur noch die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld geltend machen.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...
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skugga
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#5
28.10.2008, 19:16
Seh ich auch so, daß Du nur die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld ansetzen kannst.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Strubbel
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#6
28.10.2008, 19:30
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Maeva
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#7
28.10.2008, 20:01
Vielen Dank - bin ich doch nicht ganz so verpeilt wie ich dachte
![Hier ist dein Schild :doof](./images/smilies/doof.gif)
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Krissie
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#8
19.10.2009, 16:31
Muss diesen Thread mal kurz wieder zum Leben erwecken:
Wir hatten einen Räumungsrechtsstreit. Unsere Klägermandanten haben die Klage zurückgenommen, weil der Beklagte freiwillig ausgezogen ist.
Zum Auszug fand ein Ortstermin zwischen den Parteien (ohne Gericht) statt, bei dem mein Chef anwesend war. Allerdings haben wir vorher die Klage zurückgenommen.
Heißt: wir hatten im Gerichtsverfahren noch keine Terminsgebühr geltend gemacht. Fällt dann für den Ortstermin eine TG an??
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*Marilyn*
#9
19.10.2009, 16:45
Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde sagen, dass da keine Terminsgebühr angefallen ist. Es war ja kein Termin zur Prozessvermeidung oder einer der von nem Sachverständigen anberaumt wurde. Noch dazu kommt, dass ihr vorher die Klage zurückgenommen habt.
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kora
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#10
19.10.2009, 16:49
Da kannst Du nur eine Abwesenheitspausch. nach Nr. 7005 VV RVG geltend machen.
Grüße Kora
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