Hallo Familienrechtler,
in einem eA-Verfahren haben wir einen Beschluß nach § 1 Abs. 1 GewSchG. erwirkt. Da der Gegner gegen diesen verstoßen hat, haben wir die Festsetzung eines Zwangsgeldes beantragt. Dem ist auch stattgegeben worden, es wurde ein Zwangsgeld in Höhe von € 500,00 festgesetzt. Die Kosten wurden dem AG auferlegt.
Kann ich für die Beantragung des Zwangsgeldes eine gesonderte Gebühr (zusätzlich zu der im eA-Verfahren angefallenen Gebühren) berechnen?? Falls ja, auf welcher Grundlage??
EA-Verfahren, Verstoß gegen Beschluß § 1 Abs. 1 GewSchG
- Adora Belle
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Klar, das ist Vollstreckungsverfahren. 0,5 VG Ziff. 3309.
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Ähm. Weil ich mich vertippt hab.