ich habe eine knifflige Frage betreffend Geschäftsgebühr bzw. evtl. der Terminsgebühr ...
Wir haben ein Berufungsverfahren für unsere Mandantin geführt.
WÄHREND dieses Berufungsverfahrens wurde mir dem gegnerischen Anwalt außergerichtlich über den Prozess korrespondiert, bzw. es wurde nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
Nun ist die Frage ...
gibt es dafür die Geschäftsgebühr?? Eigentlich gibt es die ja für eine außergerichtliche Tätigkeit, die VOR dem gerichtlichen Verfahren stattfindet ...
oder geht diese Korrespondenz in den gerichtlichen Gebühren auf?
Ein Termin fand statt, sodass diese so oder so anfällt ... meine Chefin meinte, für diese Verhandlungen gäbe es evtl. die Terminsgebühr...
Ich kann in den Gesetzen leider nichts hierzu finden...
Falls ihr mehr Details braucht, bitte fragen.. ich weiß nicht, ob das für euch verständlich genug ist..
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