Geschäftsgebühr / Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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danny
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#1

15.10.2009, 17:07

Hallo,

ich habe eine knifflige Frage betreffend Geschäftsgebühr bzw. evtl. der Terminsgebühr ...

Wir haben ein Berufungsverfahren für unsere Mandantin geführt.

WÄHREND dieses Berufungsverfahrens wurde mir dem gegnerischen Anwalt außergerichtlich über den Prozess korrespondiert, bzw. es wurde nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.

Nun ist die Frage ...

gibt es dafür die Geschäftsgebühr?? Eigentlich gibt es die ja für eine außergerichtliche Tätigkeit, die VOR dem gerichtlichen Verfahren stattfindet ...

oder geht diese Korrespondenz in den gerichtlichen Gebühren auf?
Ein Termin fand statt, sodass diese so oder so anfällt ... meine Chefin meinte, für diese Verhandlungen gäbe es evtl. die Terminsgebühr...

Ich kann in den Gesetzen leider nichts hierzu finden...

Falls ihr mehr Details braucht, bitte fragen.. ich weiß nicht, ob das für euch verständlich genug ist.. :-)
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LuzZi
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#2

15.10.2009, 17:08

Während eines laufenden Prozesses lösen außergerichtliche Verhandlungen mit dem Gegner nicht die Entstehung einer GG aus, eine zusätzliche TG bekommst du da auch nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
danny
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#3

15.10.2009, 17:20

eine zusätzliche TG meinte ich ja auch gar nicht ....


gibts denn da irgendwo eine Vorschrift zu, die ich nachlesen kann ??
gkutes

#4

15.10.2009, 17:30

das RVG ;)
also es gibt nix extra für den von dir geschilderten Fall. Wenn schon ein Termin war, dann ist die TG ja schon verdient.
Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, dann kannst du keine außergerichtliche Tätigkeit abrechnen. Außergerichtlich ist ja in dem Falle nicht "nicht bei Gericht" sondern "es ist kein Rechtsstreit anhängig"
danny
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#5

15.10.2009, 17:32

ha ha 8)


nagut, danke !!!
*Marilyn*

#6

15.10.2009, 17:32

Meinst Du irgendwas zu der Terminsgebühr/ außergerichtliche Verhandlung? Das steht ja in Vorbemerkung 3 Absatz 3 VV.

Ich bin auch der Meinung, dass es keine GeschG gibt und auch nur die eine TerminsG, die sowieso entsteht.
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