Kostenfestsetzungantrag bei Teilversäumnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
arcangel71
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#1

07.08.2008, 16:07

Vlt. kann mal jemand helfen.

Wir waren Beklagte in Höhe von 3.000,00 €

In Höhe von 2.000,00 € haben wir anerkannt.

Über die restlichen 1.000,00 € wurde Termin zur mündl. Verhandlung bestimmt.

Dort erschien der Kläger nicht und es erging nun rechtskräftiges Teilversäumnisurteil.

Wie sieht jetzt der Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht aus ?
rosa

#2

07.08.2008, 20:49

also ich versuch mich mal :
die 1,3 vg aus 3000 ist klar
dann würde ich auch eine 1,2 tg ebenfalls aus 3000 nehmen

gedanke: hmmmm also fürs au bekommt man ne 1,2 tg ne weitere tg kann nich entstehen....
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#3

07.08.2008, 22:05

Wenn ein Teil-Anerkenntnisurteil erwirkt worden ist, dann wird wegen des streitigen Teils doch ein Versäumnis-Schlussurteil und nicht -teilurteil ergangen sein, oder sehe ich das falsch? Bei einem Teilurteil gibt es in aller Regel keine KGE.
~ Grüßle ~
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arcangel71
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#4

08.08.2008, 09:10

Es steht "Teilversämnis und Schlussurteil" drüber.

Wollte auch eine

1,3 VG
1,2 TG

aus jeweils 3.000 €

beantragen.
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dutzi
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#5

13.10.2009, 10:44

Hallo,

hab hier ein "Teil-Versäumnisurteil und Urteil" vorliegen.
Wir sind Beklagte. Die Klagepartei war zum Termin erschienen.
Die Forderung beträgt 103.787,31 €, die Klägerseite hat in der Verhandlung aber plötzlich nur 4.553,11 nebst Zinsen beantragt die Beklagte zu verurteilen.
Wir (Beklagte) haben beantragt ein Versäumnisurteil zu erlassen.

Die restliche Hauptforderung von 99.234,20 € wird durch Teilversäumnisurteil zurückgewiesen, weil die Klägerin in der Verhandlung diesbezüglich nicht verhandelt hat.

Wie sieht mein KfA aus?

1,3 VG Nr. 3100 aus 103.787,31
0,5 TG Nr. 3105 aus 99.234,20 €
1,2 TG Nr. 3104 aus 4.553,11 €
P+T
...

Stimmt das dann so?
Danke euch schon mal :)
Schöne Grüßle Bild

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nephele
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#6

13.10.2009, 11:39

Ich habe irgendwo im Hinterkopf rumschwirren, dass wenn die 1,2 TG entstanden ist, es daneben keine 0,5 TG mehr gibt. Also würde ich sagen, einfach nur eine 1,2 TG aus 103.787,31 euro.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#7

13.10.2009, 12:00

@arcangel71:

Wie wäre das hier:

Gegenstandswert: 3.000,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3
Gegenstandswert: 2.000,00 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2
Gegenstandswert: 1.000,00 €
Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3105, 3104 VV RVG 0,5
- Obergrenze § 15 III RVG 1,2 aus Wert 3.000,00 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag: xxx,xx €
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dutzi
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#8

13.10.2009, 12:08

@alraune
die Frage von arcangel ist von 2008!
Hast du eine Antwort auf meine Frage #5?

Danke nephi, das weiß ich jetzt gar net, weißt du evtl. nen § dazu?
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#9

13.10.2009, 12:14

Ups, sorry, hab ich gar nicht gesehen. :oops:

Wenn beide Parteien im Termin erschienen sind, entsteht doch die TG immer i.H.v. 1,2. Und der Gegenstandswert für die TG reduziert sich nur, wenn vorher (also vor Durchschreiten der Tür des Gerichtssaals) etwas von der Klageforderung zurückgenommen oder für erledigt erklärt wurde.

Also volle TG aus dem vollen Wert.
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nephele
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#10

13.10.2009, 12:26

Wenn beide Parteien im Termin erschienen sind, entsteht doch die TG immer i.H.v. 1,2, es sei denn, es wurde vorher (also vor Durchschreiten der Tür des Gerichtssaals) etwas von der Klageforderung zurückgenommen oder für erledigt erklärt.
Ja, das ist auch das einzige, was ich bislang in meinen Büchern und Kommentaren und Skripten gefunden habe.
Also, würd ich mir gar nicht weiter n Kopp drum machen. Einfach die 1,2 aus dem vollen Wert.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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