Hallo Ihr Lieben,
unser Mandant hat einen Mahnbescheid bekommen, wir haben Widerspruch eingelegt.
Sodann haben wir mit dem gegnerischen Anwalt hin- und hergeschrieben, bis es zu einer vergleichsweisen Einigung kam.
Gegner hat Mahnverfahren nicht weiterbetrieben.
Wie würdet Ihr hier abrechnen??
LG Tinili
Mahnbescheid, Widerspruch,
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also terminsgebühr kannste abrechnen, aber wieso 1,5?? hab ich da was verpasst?
ich würd den widerspruch, die termins- und einigungsgebühr abrechnen. bin aber auch kein as
mal sehen was gkutes dazu sagt???
ich würd den widerspruch, die termins- und einigungsgebühr abrechnen. bin aber auch kein as
mal sehen was gkutes dazu sagt???
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
da bin ich mit keiner Rechnung einverstanden ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
mE
3307 0,5
1003 1,0
GG entsteht nicht weil gerichtlliches Verfahren. Gleiches gilt für die 1,5 EG.
eine 1,5 TG gibbet sowieso schon mal gar nicht. Genausowenig wie eine 0,3 für Widerspruch![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
fürs hin- und herschreiben gibts keine TG. Da müsste schon eine Besprechung stattgefunden haben.
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mE
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GG entsteht nicht weil gerichtlliches Verfahren. Gleiches gilt für die 1,5 EG.
eine 1,5 TG gibbet sowieso schon mal gar nicht. Genausowenig wie eine 0,3 für Widerspruch
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fürs hin- und herschreiben gibts keine TG. Da müsste schon eine Besprechung stattgefunden haben.
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jut, gkutes hat gesprochenfürs hin- und herschreiben gibts keine TG. Da müsste schon eine Besprechung stattgefunden haben.
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Liebe Grüße
Bärchi
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liebe gkutes,gkutes hat geschrieben:will doch nur helfen
das weiß ich doch und das war auch gar nicht so gemeint, wie du es vielleicht aufgefasst hast. für mich biste die gebührenkönigin und ich glaub dir diesbezüglich (fast) alles.
lg und ein schönes wochenende
Liebe Grüße
Bärchi
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