Huhu ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann einer weiter helfen
Ich muss eine Abrechnung machen
Anhängig waren:
Scheidung 10.000 und VA 1.0000
nicht anhängig und nur in einem Termin besprochen waren Unterhalt 3.000 Wohnung/Hausrat 4.000
Über Unterhalt und Wohnung/Hausrat wurde ein Vergleich geschlossen. Was muss ich nun alles abrechnen?
1,3 VG
0,8 VG
1,2 TG
1,0 Einigung
1,5 Einigung
und dann gem. § 15 III RVG Abrechnung
Was meint Ihr?
RVG Abrechnung Scheidung
- 13
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wenn nur über Unterhalt und Hausrat der Vergleich geschlossen wurde, die beide nicht anhängig waren, dann nur eine 1,5 EG nicht noch zusätzlich eine 1,0...
Also,
1,3 VG
0,8 VG
1,2 TG
1,5 EG
Und natürlich bei der Verfahrensgebühr § 15 III
Also,
1,3 VG
0,8 VG
1,2 TG
1,5 EG
Und natürlich bei der Verfahrensgebühr § 15 III
Iwie versteh ich das ganze nicht....
es wurde im Verfahren darüber doch diskutiert und eine Einigung geschlossen dann würde ich ne
1,0 aus 11.000
und
1,5 aus 7.000
und dann die Anrechnung § 15 III
es wurde im Verfahren darüber doch diskutiert und eine Einigung geschlossen dann würde ich ne
1,0 aus 11.000
und
1,5 aus 7.000
und dann die Anrechnung § 15 III
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Du bekommst die Einigungsgebühr nur für die Gegenstände, über die sich verglichen wurde. Deshalb brauchst Du auch keinen Abgleich, weil Unterhalt und Hausrat nicht anhängig waren.
(Über eine Scheidung kann man sich sowieso nicht einigen )
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