Abrechnung Familienrecht Streitwertfrage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mesotty
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#1

07.10.2009, 16:05

Außergerichtliche Tätigkeit.

Mandant (Mann) zahlt freiwillig pauschal € 550,00 monatlich.
Nun will Frau den genauen Unterhaltsanspruch ausrechnen lassen.
Am Schluss kommt raus,
Kindestunterhalt € 305,00
Trennungs- und Ehegattenunterhalt € 0,00

So normalerweise würde ich ja die Differenz zwischen altem und neuem Unterhalt nehmen, aber hier ist ja auch mit drin, dass der TU + EU jetzt komplett wegfällt. Kann ich dafür auch irgend etwas verlagen? Oder bleibt mir doch nur die Differenz. Find ich halt etwas wenig.

Danke für eure Meinungen.
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lucy1510
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#2

07.10.2009, 16:20

Wie war denn die außergerichtliche Korrespondenz? Wer hat den wen aufgefordert, was zu zahlen?

Wenn Ihr die Frau vertretet, wäre die doch blöd, wenn sie dem Gegner mitteilt, dass er zu viel zahlt.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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#3

07.10.2009, 16:47

Hallo Lucy,

ich habe oben bereits geschrieben, dass wir den Mann vertreten :pc
Die Frau wollte Auskunft. nun zahlt er statt vorher pauschal für beide € 550 die € 305 für das Kind.

Ich nehme einfach die Differenz. Ist zwar doof, aber anders gehts wohl net.

Danke für deine Antwort.
lg mesotty
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