einen schönen guten abend,
heißt das jetzt, dass die volle geschäftsgebühr im klageantrag geltend gemacht wird und nur die verringerte verfahrengebühr im kfb oder werden jetzt alle gebühren im kfb (auch gg) zur festsetzung beantragt??? hmm.. hab das urteil leider noch nicht gelesen und bin jetzt etwas verwirrt..
hab auch noch ne ganz andere frage. und zwar haben wir für unsere mandantin fahrtkosten geltend gemacht und diese wurden auch im kfb beantragt. wie es dann auch üblich ist, hat die gegenseite diese gebühren moniert. unser mandant ist ein größeres unternehmen. wir vertreten ständig deren rechtliche interessen. gibt es hierzu rechtsprechung oder urteile. ich brauch unbedingt schnellstmöglich hilfe zwecks der begründung, wir wollen natürlich die vollen fahrtkosten und abwesenheitsgeld festgesetzt bekommen. hat einer ne idee???
danke schon mal im voraus..
Anrechnung der GG neu geregelt!
ich denke pepples hat recht.
wer die geschäftsgebühr nicht ganz einklagt hat ppecht gehabt und muss sich die verfahrensgebühr trotzdem kürzen lassen.
Das wird in der tat dann ein fall für die haftpflichtversicherung des anwalts, den n der mandant erhält dann eine halbe gebühr weniger erstattet.
bin gespannt wie das in der praxis für die neuen fälle dann abgeht, bzw. wieviele streits neu vom zaun gebrochen werden.
wer die geschäftsgebühr nicht ganz einklagt hat ppecht gehabt und muss sich die verfahrensgebühr trotzdem kürzen lassen.
Das wird in der tat dann ein fall für die haftpflichtversicherung des anwalts, den n der mandant erhält dann eine halbe gebühr weniger erstattet.
bin gespannt wie das in der praxis für die neuen fälle dann abgeht, bzw. wieviele streits neu vom zaun gebrochen werden.
Wie pepples aber ebenfalls zutreffend angemerkt hat, kann im laufenden Verfahren jederzeit die Klage um die volle (bzw. halbe, je nachdem, ob sie zur Hälfte eingeklagt worden ist) erweitert werden. Das ist ein Schriftsatz für den Rechtsanwalt......... Also nicht "Pech gehabt"......Anton79 hat geschrieben:wer die geschäftsgebühr nicht ganz einklagt hat ppecht gehabt und muss sich die verfahrensgebühr trotzdem kürzen lassen
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@anton und stein: nein die Rechnung bleibt die gleiche. an der Anrechnung an sich ändert sich ja nichts, bloß an der Geltendmachung im Gerichtsverfahren..
@stine: jo ich sagte ja bereits, die noch laufenden Verfahren seit dem Urteil müssten geprüft und geändert werden (die meisten dürften ja noch laufen)
@stine: jo ich sagte ja bereits, die noch laufenden Verfahren seit dem Urteil müssten geprüft und geändert werden (die meisten dürften ja noch laufen)
Nimm mir das nicht übel......... Wir mussten uns hier gestern schon mehrmals wiederholen.......
- stein
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Ich habe einen MB am 12.03.2007 losgeschickt. Habe Verzugsschaden angemeldet und der MB ist auch schon an den Schuldner zugestellt worden. Das heißt doch, es bleibt dabei - oder ?
Weil pepsi schrieb = also alle Verfahren die nach dem ... eingeleitet wurden müssen geprüft werden.
Darf ich bitte noch einmal die Frage wg. der Rechnung an den Kostenschuldner stellen.
Das ist mir immer noch nicht wirklich klar.
Wie muss die Rechnung jetzt aussehen ?
Aufforderungsschreiben
1,3 GG
Auslagen
MwSt
MB = ?????????????
Weil doch geschrieben wurde, die Verfahrensgebühr ist zu kürzen.
Wie meinen die das denn ?
Weil pepsi schrieb = also alle Verfahren die nach dem ... eingeleitet wurden müssen geprüft werden.
Darf ich bitte noch einmal die Frage wg. der Rechnung an den Kostenschuldner stellen.
Das ist mir immer noch nicht wirklich klar.
Wie muss die Rechnung jetzt aussehen ?
Aufforderungsschreiben
1,3 GG
Auslagen
MwSt
MB = ?????????????
Weil doch geschrieben wurde, die Verfahrensgebühr ist zu kürzen.
Wie meinen die das denn ?
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