Haben in Untervollmacht einen Termin für Kollegen wahrgenommen, vereinbart war, dass die Gebühren wie die des Hauptbevollmächtigten im Verhältnis 70:30 für die Kollegen geteilt werden...
Wenn ich jetzt die Rechnung für das Kostenfestsetzungsverfahren erstelle, muss die dann gleich lauten wie an die Kollegen (also lediglich über die uns zustehenden 30%) oder muss ich in der Rechnung normal 0,65 Verfahrensgeb. und 0,5 Terminsgeb. berechnen (war Versäumnisurteil).
Sorry für die blöde Frage, hab's leider nicht so mit Untervollmacht...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)