Heute ist echt der Wurm drin
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Folgender Sachverhalt: Wir waren Beteiligte in einem Beschwerdeverfahren. Es wurde beschlossen, dass die Beschwerden zurückgewiesen werden.
Die den übrigen Beteiligten durch die Beschwerden entstandenen Kosten tragen die Beteiligten 1 und 5 als Gesamtschuldner (sozusagen unsere Gegner).
Der Gegenstandswert wird auf xxxx festgesetzt.
Mein Chef sagt jetzt,dass ich die Kostenfestsetzung beantragen soll. Sind uns denn Kosten enstandenen? Gebührenmäßig?
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.
Liebe Grüße aus dem sonnigen Hamburg
Bellachen