Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier eine Sache, wo wir Hauptbevollmächtigte sind und PKH bekommen haben - ohne Einschränkung! - Für einen Gerichtstermin haben wir einen UBV beauftragt,, da es ziemlich weit weg war. Es wurde intern Gebührenteilung vereinbart.
Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen.
Nun meine Frage:
Rechne ich hier ganz normal die vollen Gebühren ab und reiche die Abrechnung ein, oder muss der UBV auch noch eine Abrechnung stellen?
Und gebe ich nur die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld des UBV an, oder muss ich mit den fiktiven Fahrtkosten abrechnen, oder diese zumindest mit angeben, die entstanden wären, wenn wir den Termin selbst wahrgenommen hätten?
Hoffe, ihr könnt mir hier weiter helfen und ich habe es verständlich erklärt ;o)
Abrechnung PKH - UBV - Gebührenteilung
Für den UBV habt Ihr aber keine PKH, stimmt das?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
- kleinehexe
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 27
- Registriert: 08.06.2009, 12:16
Nein, soweit ich sehe, nicht.....
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Ihr hättet für den UBV auch PKH beantragen müssen oder der UBV hätte es selbst machen müssen. Habt ihr das nicht, kannst du m. E. die Gebühren eines UBV nicht im PKH-Antrag mit reinnehmen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- kleinehexe
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 27
- Registriert: 08.06.2009, 12:16
....und wieder mal vielen lieben Dank für Eure Antworten )
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Gern geschehen
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!