Einigungsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#1

30.09.2009, 14:49

Hallo zusammen,

bin mir hier nicht ganz schlüssig, ob hier eine Einigungsgebühr angefallen ist.

Folgender Sachverhalt:

Ausbildungsverhältnis unserer Mandantin wurde vor Antritt der Ausbildungszeit gekündigt. Um Rechtsstreit zu vermeiden, wurde ein Auflösungsvertrag geschlossen.

Ist hier eine Einigungsgebühr angefallen?

Wäre für Euere Hilfe dankbar.
188F
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 15.09.2009, 12:14
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#2

30.09.2009, 15:07

Also ich denke, man könnte eine Einigungsgebühr abrechnen, sofern ihr an dem Auflösungsvertrag mitgewirkt habt. Ein Versuch ist es allemal wert.
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#3

30.09.2009, 19:33

Also, wenn wir Aufhebungsvereinbarungen für die Mandantschaft machen, die Vereinbarung dann auch zustande kommt, rechnen wir gegenüber der Mandantschaft auch immer eine 1,5 Einigungsgebühr ab ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#4

30.09.2009, 19:47

:zustimm

LG Silvia
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#5

01.10.2009, 11:48

:thx schön für die schnelle Hilfe
LG Heike19
Antworten