Hilfe zur Abrechnung von Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melani
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
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#1

24.09.2009, 13:37

Hallo ihr, ich hab ein kleines Problem, hier der Fall:

Wir (Beklagte) wurden vor dem AG verurteil, gegen dieses Urteil haben wir Berufung eingelegt, beim LG wurde entschieden, dass Urteil des AG's wird aufgehoben, und der Rechtsstreit zur neuerlichen Verhandlung zurückgewiesen an das AG, dort wurde erneut entschieden, dass die Klage abgewiesen wird, die Klägerin (Gegenseite) trägt die Kosten des Verfahrens.

Jetzt meine Frage, was kann ich hier bei der Kostenfestsetzung alles abrechnen?

Danke für eure Hilfe!!

Lg melani
gkutes

#2

24.09.2009, 13:54

was wurde denn ggü mandant abgerechnet? das wäre ja schon mal ein anhaltspunkt (wenns richtig ist)

ansonsten kann ich dir das lesen von § 21 RVG und Vorbe. 3 Nr. 6 ans Herz legen und du könntest deinen Vorschlag hier reinschreiben
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