2 Termine, wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Alessia21
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#1

23.09.2009, 15:19

Hallo, ich steh hier gerade voll auf dem Schlauch!!!

Also ich habe hier eine Sache:
1. außergerichtlich Gegenseite angemahnt, Gegenseite hat nicht reagiert.

2. selbstständiges Beweisverfahren wurde eingeleitet, Ortstermin hat stattgefunden.

Danach haben wir mit der Gegenseite außergerichtlich Kontakt aufgenommen, Angelegenheit dann außergerichtlich geregelt.

Meine Frage:
Bekomme ich hier jetzt für das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren jeweils eine Terminsgebühr, wegen dem Kontakt mit der Gegenseite und gerichtlich wegen dem Ortstermin. Muss ich hier dann eventuell anrechnen???

Vielen Dank für eure Hilfe, habe im Moment echt kein Plan!!!

LG
gkutes

#2

23.09.2009, 15:26

war denn das selbstst. BV schon offiziell beendet?
Alessia21
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#3

23.09.2009, 15:27

Nein, wir haben ans Gericht geschrieben das wir uns außergerichtlich geeinigt haben und das Verfahren beendet werden kann!
gkutes

#4

23.09.2009, 15:47

dann hast du ja auch kein außergerichtliches UND ein gerichtliches Verfahren, sondern nur ein gerichtliches Verfahren und die Frage nach der zweiten TG erübrigt sich somit
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carrot
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#5

23.09.2009, 15:48

seh ich auch so, also nur eine TG
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Alessia21
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#6

23.09.2009, 15:55

Ok und wie rechne ich das jetzt alles ab???

1,3 GG
Auslagen
MwSt

1,3 VG
anrechnung
1,2 TG
1,5 EG
Auslagen
MwSt

????????
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