Kostenfestzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Michi85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 17.09.2009, 12:19
Wohnort: Hohenschönhausen

#1

23.09.2009, 11:37

Hallöchen...

Wir führen derzeit einen Rechtsstreit, wo wir zwei Mandanten vertreten.
Gegen einen Mandanten wurde die Klage zurückgenommen (Wir vertreten die zwei Beklagten) aber gegen den anderen Mandanten läuft das Verfahren weiter. Wie kann ich jetzt die Kosten für den einen Mandanten festsetzen lassen?
Streitwert ist 7.000 Euro bei dem laufenden Verfahren kann er aber durchaus anders sehen, und nun??

Kann ja keine Erhöhung nehmen, sind es dann zwei gesonderte Angelegenheiten (es geht aber um das Gleiche).
Rechne ich beide Verfahren gesondert ab, also 3100 VV

und für das laufende dann 3100 VV, 3104...???
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#2

23.09.2009, 11:59

Wieso kannst du keine Erhöhung für die 1,3 VG nehmen?
Wie kann ich jetzt die Kosten für den einen Mandanten festsetzen lassen?
Warum?
Wenn das Verfahren gegen den 2. Mandanten beendet ist, wird es auch erst eine KGE geben. Ich würde das Verfahren zusammen aus den Streitwert 7000,00 1,3 VG + 0,3 Nr. 1008 abrechnen. Ich weiß nicht, wann ihr immer die TG abrechnet.
Nine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 430
Registriert: 13.08.2007, 14:44

#3

23.09.2009, 12:19

Ich meine auch: Für VG auf jeden Fall auch die Erhöhung. Und die TG bleibt ja eh nur in Höhe von 1,2 bestehen. Aber die Klage ging gegen beide und dann wurde zurückgenommen...also für zwei Mdt. auch 1,3 plus Erhöhung..
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

23.09.2009, 13:56

Wie schon gesagt: Ohne KGE geht gar nichts. Es kommt darauf an, ob das Gericht eine separate KGE für die Rücknahme der Klage fertigt oder am Ende des Verfahrens die Kosten incl. der Rücknahme quotenmäßig berücksichtigt. Das wird abzuwarten sein.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Michi85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 17.09.2009, 12:19
Wohnort: Hohenschönhausen

#5

24.09.2009, 13:07

Die Klage wurde aber nur gegen einen zurückgenommen, gegen den anderen läuft das Verfahren noch... möchte schon jetzt eine erste Kostenfestsetzung beantragen.
Bei Klagerücknahme der Gegenseite, haben diese doch den einen Mandanten die Kosten in voller Höhe zu erstatten oder? Streitwert wurde für den einen Mandanten auch bereits festgelegt.
Michi85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 17.09.2009, 12:19
Wohnort: Hohenschönhausen

#6

24.09.2009, 13:12

Kann ich den Kostenfestsetzungsantrag erst einreichen, wenn auch das Verfahren gegen den zweiten Beklagten beendet ist?
Ist doch sonst do umständig, wenn ich eine zweite Streitwertfestsetzung bekomme für den anderen Mandanten oder nicht??
gkutes

#7

24.09.2009, 13:16

guggst du bitte #4
du brauchst eine KGE = Kostengrundentscheidung
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#8

24.09.2009, 13:17

Ich würd hier mal beantragen, dem Kläger die Kosten gem. § 269 III ZPO aufzuerlegen bzgl. des Beklagten sowieso.

In aller Regel ergeht dann eine Verfügung, dass der Kläger bzgl. des Beklagten sowieso die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dann kannst du keine Kosten diesbzgl. festsetzen lassen, auch wenn der Reststreit als solcher noch nicht erledigt ist.
Michi85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 17.09.2009, 12:19
Wohnort: Hohenschönhausen

#9

24.09.2009, 13:34

okay danke...
Antworten