Haupt- und Unterbevollmächtigter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

22.09.2009, 15:47

dann antworte ich jetzt einfach mal grundsätzlich mit JA -kommt halt auf den Sachverhalt an
bianca82
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#12

22.09.2009, 15:50

Also würde ich die TG 2 x bekommen?!

Sachverhalt ist bei mir folgender:

Verfahren vor dem LG, mündliche Verhandlung vorgeschrieben. Termin wurde anberaumt, UBV wurde beauftragt. Termin fand statt. Urteil unmittelbar nach dem ersten Termin ergangen. Gegner trägt die Kosten. Nun möchte ich den KFA stellen und frage mich, ob ich halt 2 x die TG abrechnen kann.
gkutes

#13

22.09.2009, 15:52

NEIN! der HBV sollte schon etwas gemacht haben, was eine TG auslöst...
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