Extra-Gebühr für Zurückweisung der Beschwerde?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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osaris
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#1

22.09.2009, 11:36

Hallo,

ich habe eine gebührenrechtliche Frage zum selbständigen Beweisverfahren.

Es ist Beschluss vom Gericht ergangen, dass dem Sachverständigen noch weitere Fragen zur Beantwortung aufgegeben werden. Gegen diesen Beschluss hat die Gegenseite (Antragstellerin) sofortige Beschwerde eingelegt.

Wir haben Zurückweisung der Beschwerde beantragt.

Mein Chef möchte nun gerne von mir wissen, ob wir für die Zurückweisung der Beschwerde eine Extra-Gebühr bekommen können. Irgendwie steht ich da gerade auf dem Schlauch und kann irgendwie nichts passendes finden.

Danke für die Mühen.

Gruß, Anja
Asgoth
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#2

22.09.2009, 13:47

Nr. 3500 VV RVG (!?)
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
bianca82
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#3

22.09.2009, 15:26

Würde es auch mit Nr. 3500 VV RVG versuchen.
osaris
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#4

22.09.2009, 15:57

Danke, das hilft mir weiter!
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