MwSt. bei Brechnung Gegenstandwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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arcangel71
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#1

22.09.2009, 14:49

Eine Frage zur Berechnung des Gegenstandswertes bei einem Verkehrsunfall:

Mdt. ist vorsteuerabzugsberechtigt, daher muss VS auch nur Netto Reparatur ausgleichen.

Nehme ich bei der Berechnung des Gegenstandswertes unserer Kostennote dann den Netto oder Bruttorechnungsbetrag ?
jenniver
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#2

22.09.2009, 15:02

Die VS zahlt sowieso nur die Kosten des regulierten Betrages, also musst du den Nettobetrag nehmen.
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jacqueline k
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#3

22.09.2009, 15:02

Na immer das was ihr geltend macht. Ihr habt ja dann sicherlich auch nur den Netto-Reparaturwert geltend gemacht oder?
:blumen
Blumige Grüße
Asgoth
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#4

22.09.2009, 15:30

Rein aus laienhaften Erwägungen heraus:

Wenn die Umsatzsteuer keinen "Schaden" darstellt, ist sie auch nicht bei der Wertberechnung zu berücksichtigen.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#5

22.09.2009, 15:49

:zustimm
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arcangel71
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#6

22.09.2009, 15:55

OK, Danke !
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