Eine Frage zur Berechnung des Gegenstandswertes bei einem Verkehrsunfall:
Mdt. ist vorsteuerabzugsberechtigt, daher muss VS auch nur Netto Reparatur ausgleichen.
Nehme ich bei der Berechnung des Gegenstandswertes unserer Kostennote dann den Netto oder Bruttorechnungsbetrag ?
MwSt. bei Brechnung Gegenstandwert
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- jacqueline k
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Na immer das was ihr geltend macht. Ihr habt ja dann sicherlich auch nur den Netto-Reparaturwert geltend gemacht oder?
:blumen
Blumige Grüße
Blumige Grüße
Rein aus laienhaften Erwägungen heraus:
Wenn die Umsatzsteuer keinen "Schaden" darstellt, ist sie auch nicht bei der Wertberechnung zu berücksichtigen.
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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OK, Danke !